Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt

 

1. Die Anlagen 1 und 2 zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Kramerhof und der Hansestadt Stralsund gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 04.04.2019, Beschluss- Nr.: 2019-VI-03-0969, werden ersetzt durch

Anlage 1: Katasterkarten mit Kennzeichnung der für die Eingemeindung vorgesehenen Fläche, Flurstücke und Flurstücksteile vom 05.08.2019 und

Anlage 2: Liste der davon betroffenen Flurstücke und Flurstücksteile vom 05.08.2019.

 

2. Die Ergänzungen des Gebietsänderungsvertrages gemäß Anlage 4 werden gebilligt.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien den Gebietsänderungsvertrag Kramerhof - Stralsund beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) einzureichen.

 


Der Präsident stellt fest, dass kein Redebedarf besteht und lässt wie folgt über die Vorlage B 0058/2019 abstimmen:


Abstimmung: 29 Zustimmungen              7 Gegenstimmen            3 Stimmenthaltungen