Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund vom 04.04.2019, Beschluss Nr.: 2019-VI-03-0969 wurde der Entwurf des Gebietsänderungsvertrages zwischen der Gemeinde Kramerhof und der Hansestadt Stralsund einschließlich Anlagen beschlossen.

Der Beschluss der Gemeindevertretung Kramerhof zum Vertrag erfolgte am 09.04.2019 (Beschluss Nr. 036-04-19).

 

Auf der Grundlage dieser Beschlüsse wurde das Anhörungsverfahren gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) durchgeführt. Der beabsichtigten Gebietsänderung stimmten der Amtsausschuss des Amtes Altenpleen mit Beschluss vom 06.05.2019 (Beschluss Nr. 013-02-199) und der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen mit Beschluss vom 20.05.2019 (Beschluss KT 497-27/2019) jeweils einstimmig zu.

 

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern stellte in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 21.05.2019 die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages in Aussicht und bestätigte dieses nach Vertragsanpassung in Einzelpunkten erneut mit Schreiben vom  03.09.2019.

 

Als Anlage 1 war dem Vertrag eine Flurkarte der einzugliedernden Flächen im Maßstab 1:6000 sowie dazu eine Flächenliste beigefügt.

 

Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Beschlusses wurde durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) die genaue Vermessung der seinerzeit skizzierten Grenzverläufe durchgeführt. Das Ergebnis zeigt die beigefügte neue Anlage 1, Katasterkarten mit den einzugliedernden Flächen, zum Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Kramerhof.

 

Durch die detaillierte Vermessung der skizzierten Grenzverläufe hat sich neben der Änderung der Flächengröße von 449.368 m² auf nunmehr 447.264 m² auch eine Veränderung in der seinerzeit als Anlage 2 beigefügten Flächenliste ergeben, sodass auch insoweit der Beschluss einer aktualisierten Flächenliste (Anlage 2) notwendig wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt

 

1. Die Anlagen 1 und 2 zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Kramerhof und der Hansestadt Stralsund gemäß  Beschluss der Bürgerschaft vom 04.04.2019, Beschluss- Nr.: 2019-VI-03-0969,  werden ersetzt durch

Anlage 1: Katasterkarten mit Kennzeichnung der für die Eingemeindung vorgesehenen Fläche, Flurstücke und Flurstücksteile vom 05.08.2019 und

Anlage 2: Liste der davon betroffenen Flurstücke und Flurstücksteile vom 05.08.2019.

 

2. Die Ergänzungen des Gebietsänderungsvertrages gemäß Anlage 4 werden gebilligt.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien den Gebietsänderungsvertrag Kramerhof - Stralsund beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung gemäß § 12 Absatz 1 Satz 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) einzureichen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Die als Anlagen und damit als Vertragsbestandteil beizufügenden Anlagen des Gebietsänderungsvertrags, der als Entwurf von der Bürgerschaft am 04.04.2019 beschlossen wurde (Beschluss Nr.: 2019-VI-03-0969), werden ersetzt um die Katasterkarten des ÖbVI mit Konkretisierung der Eingemeindungsfläche (Anlage 1) und der entsprechend angepassten Liste der Flurstücke und Flurstücksteile (Anlage 2). Weiterhin werden die Ergänzungen im Gebietsänderungsvertrag gemäß den Hinweisen des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt (s. Anlage 4).

 

Um die vereinbarte Wirksamkeit des Vertrags ab 01.01.2020 unter Berücksichtigung der zweimonatigen Genehmigungsfrist zu sichern, soll der Vertrag nach Beschluss der Bürgerschaft und nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kramerhof umgehend unterzeichnet und den Rechtsaufsichtsbehörden zur Genehmigung vorgelegt werden.

 


Alternativen:

 

Wenn die Genehmigungsfähigkeit des Gebietsänderungsvertrages mit Anlagen zur Eingliederung von Flächen der Gemeinde Kramerhof im Bereich des Grünhufer Bogens gesichert werden soll, besteht zu einem Bürgerschaftsbeschluss keine Alternative.