Herr Röll geht auf den Antrag ein.

 

Herr Sund erklärt, dass mit den beiden Wohnungsgenossenschaften und der SWG vereinbart ist, dass ihnen bekanntgegeben wird, sollte die Stadt größere Objekte zur Wohnbebauung verkaufen. Alle Gesellschaften können sich an der Ausschreibung beteiligen. Die Bürgerschaft entscheidet durch Beschluss, wer den Zuschlag erhält. Die LEG ist bei allen Objektvergaben beteiligt, ist aber momentan gut ausgelastet durch die laufenden Projekte.

Herr Röll schlägt vor, die Flächen gar nicht erst auszuschreiben, sondern entsprechende Objekte durch städtische Gesellschaften entwickeln zu lassen. Generell soll vor jedem Verkauf geprüft werden, ob eine städtische Gesellschaft die Fläche entwickeln kann.

 

Durch Ausschreibungen sollen möglichst viele Interessenten angesprochen werden und auch vielfältige Objekte und Projekte entstehen.

 

Herr Haack fragt, ob eine Ausschreibung generell nötig ist. Er schlägt vor, sollte die SWG an einem Grundstück interessiert sein, dieses durch einen Gutachter schätzen zu lassen und dann das Grundstück zu dem ermittelten Preis an die SWG zu verkaufen. Bei einer Ausschreibung müssten die städtischen Gesellschaften eventuell auch hoch bieten, um den Zuschlag zu erhalten.

 

Nach Kenntnis von Herrn Suhr wird nicht jeder Verkauf ausgeschrieben, er erfragt, nach welchen Kriterien ausgeschrieben wird.

 

Herr Sund erklärt, dass Flächen, die von der Stadt verkauft werden, in der Regel ausgeschrieben werden. Es sei denn, es handelt sich um Kleinst- und Arrondierungsflächen oder Flächen innerhalb eines Gewerbegebiets an Gewerbetreibende. Wenn die Bürgerschaft beschließt, dass nicht der Höchstbietende den Zuschlag erhält, sondern das städtische Unternehmen, ist dies zulässig, der Verkauf der Fläche muss dann mindestens zum Bodenrichtwert erfolgen.

 

Herr Wohlgemuth ergänzt, dass es möglich ist und auch gängige Praxis, dass die Stadt Flächen an eine 100%ige Gesellschaft ohne Ausschreibung verkauft. Als Beispiel nennt er B-Plan 64 und 65.

 

Den Antrag zu beschließen, würde an der bisher gängigen Praxis nichts ändern.

 

Herr Lastovka stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag AN 0035/2019 wie vorliegend zu beschließen:

 

Der Antrag wird der Bürgerschaft zur Behandlung übergeben.

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung