Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in jedem Fall der Veräußerung eines Grundstückes, welches im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft der Stadt steht, vorrangig zu prüfen, ob eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, ist eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft  den Vorrang zu geben.

 


Begründung:

 

Die Entwicklung der Hansestadt Stralsund kann somit besser gesteuert werden. Ein derartiges Vorgehen bringt zudem Vorteile für Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Stralsund. Dies betrifft insbesondere bezahlbaren Wohnraum.

 

 

 

 

 

Peter van Slooten

Fraktionsvorsitzender