Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von
Ackerflächen, im Osten durch eine realisierte Ausgleichsmaßnahme um den
Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und reicht im Süden bis an die
gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird er von Ackerflächen, einem
Weidengebüsch und vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst in der
Gemarkung Voigdehagen, Flur 1, die Flurstücke 35/7 (anteilig), 41/1 (anteilig)
und 50/2 (anteilig).
2.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 der Hansestadt Stralsund „Gebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“, gelegen im Stadtteil Voigdehagen im
Stadtgebiet Süd, in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen und den örtlichen
Bauvorschriften (Teil B), sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Einstimmig beschlossen