Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 wird im Norden von Ackerflächen, im Osten durch eine realisierte Ausgleichsmaßnahme um den Ufersaum des Voigdehäger Teiches begrenzt und reicht im Süden bis an die gewachsene Dorfstruktur Voigdehagen. Im Westen wird er von Ackerflächen, einem Weidengebüsch und vorhandener Wohnbebauung begrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Voigdehagen, Flur 1, die Flurstücke 35/7 (anteilig), 41/1 (anteilig) und 50/2 (anteilig).

 

2.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 der Hansestadt Stralsund „Gebiet westlich vom Voigdehäger Teich“, gelegen im Stadtteil Voigdehagen im Stadtgebiet Süd, in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften (Teil B), sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:     


Einstimmig beschlossen