Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Für das im Stadtteil Knieper Nord gelegene Gelände westlich der
Deutschen Rentenversicherung und nördlich der Kleingartenanlage „Knieper Nord“
soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 20 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund,
Flur 2 die Flurstücke 2/1, 3/1, 10/40, 4/1, 2/29 und 3/2. Es wird begrenzt im
Norden durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Kramerhof und den Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 11 „Wohngebiet westlich der Parower Chaussee“ der
Hansestadt Stralsund, im Osten durch die Parower Chaussee, im Süden durch die
Kleingartenanlage „Knieper Nord“ und im Westen durch die Prohner Straße (s.
Anlage).
2.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wirtschafts- und
Wissenschaftscampus und die Errichtung eines IT-Centers als wesentlicher
Bestandteil des Vorhabens. Ergänzend können Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur vorgesehen werden.
3.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der
höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, ist für die etwa
20 ha große Teilfläche nördlich der Kleingartenanlage „Knieper Nord“,
zwischen Prohner Straße und Parower Chaussee, zu ändern (s. Anlage). Der im Flächennutzungsplan
bisher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellte
Änderungsbereich soll nun überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt
werden.
Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls
zu ändern.
4.
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Einstimmig beschlossen