Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.

Für das im Stadtteil Knieper Nord gelegene Gelände westlich der Deutschen Rentenversicherung und nördlich der Kleingartenanlage „Knieper Nord“ soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.

Das ca. 20 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 2 die Flurstücke 2/1, 3/1, 10/40, 4/1, 2/29 und 3/2. Es wird begrenzt im Norden durch die Stadtgrenze zur Gemeinde Kramerhof und den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 „Wohngebiet westlich der Parower Chaussee“ der Hansestadt Stralsund, im Osten durch die Parower Chaussee, im Süden durch die Kleingartenanlage „Knieper Nord“ und im Westen durch die Prohner Straße (s. Anlage).

 

2.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wirtschafts- und Wissenschaftscampus und die Errichtung eines IT-Centers als wesentlicher Bestandteil des Vorhabens. Ergänzend können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur vorgesehen werden.

 

3.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, genehmigt mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 08.05.1999, Az. 512.111-05.000, ist für die etwa 20 ha große Teilfläche nördlich der Kleingartenanlage „Knieper Nord“, zwischen Prohner Straße und Parower Chaussee, zu ändern (s. Anlage). Der im Flächennutzungsplan bisher als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellte Änderungsbereich soll nun überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan ist ebenfalls zu ändern.

 

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:    


Einstimmig beschlossen