Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 0014/2019
Frau
Behrendt sagt, dass die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung des
Stadtarchivs ein Zeichen für die Vorbereitung und Planung der
Wiederinbetriebnahme des seit 2012 geschlossenen Stadtarchivs ist. Daneben
werden, um den Betrieb wieder aufzunehmen, das Zentraldepot bezogen und die
gereinigten Bestände aus Leipzig zurückgeführt. Außerdem werden die
Lesesaalräume im Johanniskloster hergerichtet.
Herr
Dr. Schleinert ergänzt, dass bei der Durchsicht der alten Benutzungsordnung
Textbestandteile und Bestimmungen enthalten waren, die mit den neuen
Arbeitsabläufen nicht anwendbar sind. Außerdem sollten rechtliche Aspekte mit
aufgenommen werden, wie z.B. der Umgang mit personenbezogenen Daten nach der
Datenschutzrichtlinie.
Durch
verschiedene Änderungen und Ergänzungen ist die Entgeltordnung unübersichtlich
geworden und sollte zusammengefasst werden. Auch die Beglaubigung von
Archivgut, insbesondere bezüglich der seit 2010 archivierten
Standesamtsregister, sollte als neuer Entgelttatbestand aufgenommen werden. Die
neuen Entgeltsätze verdeutlichen das Bestreben, bei der Anfertigung von
Reproduktionen verstärkt auf die digitale Reproduktion zu setzen, da das dem
heutigen Stand der Technik entspricht und der Papierverbrauch zurückgedrängt
werden soll. Außerdem dient es auch als Maßnahme zur passiven Bestandserhaltung
des Archivguts.
Herr
Dr. Schleinert möchte die Benutzungs- und Entgeltordnung vor der
Wiedereröffnung des Archivs in Kraft treten lassen.
Herr
Pieper fragt nach, woran sich das Entgelt anlehnt.
Herr
Dr. Schleinert erläutert, dass sich insbesondere an der bisherigen
Entgeltordnung orientiert wurde. Der gesamte Teil der Benutzung und
Besichtigung des Johannisklosters ist entfallen, da dieses noch geschlossen ist
und der weitere Ablauf der Nutzung noch nicht absehbar ist. Es wurde auch auf
die Entgeltordnungen der benachbarten Archive geschaut. Die konkrete Berechnung
der Entgeltsätze hält sich an die gesetzlichen Grundlagen und erfolgte durch
die Zuarbeit der Organisationsabteilung.
Herr
van Slooten ergänzt, dass Berechnungen bezüglich Personalkosten,
Verwaltungskosten und Zeitaufwand durchgeführt wurden, um eine kostendeckende
Arbeit zu erzielen.
Auf die
Frage von Herrn Pieper, wie hoch der Digitalisierungsstand des Archivs ist,
informiert Herr Dr. Schleinert, dass dieser sich im einstelligen Prozentbereich
befinden wird. Dies liegt insbesondere an dem Bibliotheksbestand mit über 120
000 Bänden. Dabei handelt es sich jedoch um Bücher, die in Auflagen vorhanden
sind und somit auch durch andere Einrichtungen digitalisiert werden. Bei der
Digitalisierung liegt die Konzentration auf Bestände, für die das Stadtarchiv
die einzig aufbewahrende Einrichtung ist, wie z.B. Urkunden, Karten, Pläne und
Handschriften. Da ist die Digitalisierung schon sehr weit.
Herr
Pieper fragt, ob es ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz bei
personenbezogenen Daten gibt.
Herr
Dr. Schleinert antwortet, dass das Archivgut nur nach datenschutzrechtlichen
Bestimmungen zur Benutzung herausgegeben wird.
Der
Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage
B 0014/2019 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen