Frau Behrendt sagt, dass die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtarchivs ein Zeichen für die Vorbereitung und Planung der Wiederinbetriebnahme des seit 2012 geschlossenen Stadtarchivs ist. Daneben werden, um den Betrieb wieder aufzunehmen, das Zentraldepot bezogen und die gereinigten Bestände aus Leipzig zurückgeführt. Außerdem werden die Lesesaalräume im Johanniskloster hergerichtet.

 

Herr Dr. Schleinert ergänzt, dass bei der Durchsicht der alten Benutzungsordnung Textbestandteile und Bestimmungen enthalten waren, die mit den neuen Arbeitsabläufen nicht anwendbar sind. Außerdem sollten rechtliche Aspekte mit aufgenommen werden, wie z.B. der Umgang mit personenbezogenen Daten nach der Datenschutzrichtlinie.

Durch verschiedene Änderungen und Ergänzungen ist die Entgeltordnung unübersichtlich geworden und sollte zusammengefasst werden. Auch die Beglaubigung von Archivgut, insbesondere bezüglich der seit 2010 archivierten Standesamtsregister, sollte als neuer Entgelttatbestand aufgenommen werden. Die neuen Entgeltsätze verdeutlichen das Bestreben, bei der Anfertigung von Reproduktionen verstärkt auf die digitale Reproduktion zu setzen, da das dem heutigen Stand der Technik entspricht und der Papierverbrauch zurückgedrängt werden soll. Außerdem dient es auch als Maßnahme zur passiven Bestandserhaltung des Archivguts.

Herr Dr. Schleinert möchte die Benutzungs- und Entgeltordnung vor der Wiedereröffnung des Archivs in Kraft treten lassen.

 

Herr Pieper fragt nach, woran sich das Entgelt anlehnt.

 

Herr Dr. Schleinert erläutert, dass sich insbesondere an der bisherigen Entgeltordnung orientiert wurde. Der gesamte Teil der Benutzung und Besichtigung des Johannisklosters ist entfallen, da dieses noch geschlossen ist und der weitere Ablauf der Nutzung noch nicht absehbar ist. Es wurde auch auf die Entgeltordnungen der benachbarten Archive geschaut. Die konkrete Berechnung der Entgeltsätze hält sich an die gesetzlichen Grundlagen und erfolgte durch die Zuarbeit der Organisationsabteilung.

 

Herr van Slooten ergänzt, dass Berechnungen bezüglich Personalkosten, Verwaltungskosten und Zeitaufwand durchgeführt wurden, um eine kostendeckende Arbeit zu erzielen.

 

Auf die Frage von Herrn Pieper, wie hoch der Digitalisierungsstand des Archivs ist, informiert Herr Dr. Schleinert, dass dieser sich im einstelligen Prozentbereich befinden wird. Dies liegt insbesondere an dem Bibliotheksbestand mit über 120 000 Bänden. Dabei handelt es sich jedoch um Bücher, die in Auflagen vorhanden sind und somit auch durch andere Einrichtungen digitalisiert werden. Bei der Digitalisierung liegt die Konzentration auf Bestände, für die das Stadtarchiv die einzig aufbewahrende Einrichtung ist, wie z.B. Urkunden, Karten, Pläne und Handschriften. Da ist die Digitalisierung schon sehr weit.

 

Herr Pieper fragt, ob es ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz bei personenbezogenen Daten gibt.

 

Herr Dr. Schleinert antwortet, dass das Archivgut nur nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Benutzung herausgegeben wird.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage

B 0014/2019 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


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