Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung der Antrages AN 0150/2019 in die
Ausschüsse für Kultur sowie Finanzen und Vergabe wie folgt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kulturausschuss
die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen so zu gestalten, dass sich Bürger
nicht in ihren Rechten eingeschränkt sehen und die Verwaltung gegebenenfalls
entlastet werden kann.
Herr Hofmann beantragt, für die Entwicklung eines tragbaren Ergebnisses die Beratung des Antrages in die Ausschüsse für Kultur sowie Finanzen und Vergabe zu verweisen.
Herr Dr. Zabel plädiert ebenfalls für eine Beratung in den genannten Ausschüssen.
Herr Buxbaum schließt sich dem Verweisungsantrag an und betont, dass die Findung einer Deckungsquelle erforderlich ist.
Frau Fechner führt ebenfalls aus, dass ihre Fraktion einer Beratung in den Ausschüssen zustimmen wird.
Der Präsident lässt über den Antrag zur Verweisung des vorliegenden Antrages wie folgt abstimmen:
Einstimmig beschlossen