Betreff
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen
Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Einreicher: Michael Adomeit, Einzelbürgerschaftsmitglied
Vorlage
AN 0150/2019
Art
Anträge
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kulturausschuss die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen so zu gestalten, dass sich Bürger nicht in ihren Rechten eingeschränkt sehen und die Verwaltung gegebenenfalls entlastet werden kann.
Begründung:
Die
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen wurde am 12.12.1996 erlassen.
Viele Veranstalter
würden lieber die 15 % der Steuer für eine Erhöhung der Qualität der
Veranstaltungen einsetzen.
Vielleicht würden
dann auch mehr Veranstaltungen in Stralsund durchgeführt.
Michael Adomeit
Einzelbürgerschaftsmitglied