Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Was berechtigt die Hansestadt Stralsund alle Flächen in Neuendorf zu baureifem Land zu erklären und somit von den Neuendorfern einen Basispreis von 165,00 €/m² zu verlangen obwohl diese Flächen im rechtskräftigen Bebauungsplan öffentliches Wiesenland sind? Basispreis hierfür 1,12 E/m². Selbst die Gutachter haben dieses anders festgelegt.

 

Herr Kobsch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Hansestadt Stralsund hat keine Flächen in Neuendorf zu baureifem Land erklärt. Dies ist schon deshalb nicht möglich, da die Hansestadt dafür nicht die zuständige Behörde ist.

Die Berechnung der Mieten, Pachten und Nutzungsentgelte erfolgte nicht auf der Basis des Bodenrichtwertes in Höhe von 165,00 €/m², sondern auf der Grundlage von Verkehrswertgutachten. Diese haben einen Basiswert in Höhe von 80,00 €/m² ermittelt.

Es gibt keine Gutachten, die für die Flächen der Hansestadt Stralsund in Neuendorf einen Basiswert von 1,12 €/m² festgestellt haben.

 

Herr Laack weist auf ein rechtsanwaltliches Schreiben hin, indem ein Basispreis von 165,00 €/m² aufgeführt ist. Dieses Schreiben ging allen Neuendorfern zu. Der Rechtsanwalt Koch arbeitet im Auftrag der Hansestadt Stralsund. Er erfragt, wie die Verwaltung den Sachverhalt so falsch darstellen kann.

 

Herr Kobsch weist die Aussagen von Herrn Laack zurück. Er selbst habe alle Forderungen so bestätigt. Die Hansestadt ging grundsätzlich von 80 €/m² aus, dies hat auch das Landgericht im letzten Jahr in vielen Urteilen berücksichtigt.

 

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.