Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.

Wie lässt sich die massive Schädigung einer Linde durch Bauarbeiten und die dann erfolgte Fällung an der Straße „Am Fischmarkt“ zwischen Heilgeist- und Badenstraße erklären?

2.

Welche Vorkehrungen hatte die Stadtverwaltung ergriffen, um den Baum im Rahmen der Bauarbeiten ausreichend zu schützen und wie wird sie Baumschutz bei zukünftigen Bauvorhaben wirksamer betreiben?

3

Dieser Frage vorausgestellt ist die Aussage der Verwaltung, dass die Potenziale zur ökologischen Aufwertung im Stadtgebiet nahezu ausgelastet sind. Daher fragen wir, welche Kompensationen dem Bauherrn in Bezug auf die Fällung der Linde auferlegt werden und wie dies im Altstadtbereich umgesetzt werden kann?

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die massive Schädigung der Linde wurde durch eine Baumaßnahme auf dem angrenzenden Privatgrundstück hervorgerufen. Dies wurde am 13.03.2019 bei einer Kontrolle des Bauvorhabens durch die städtische Bauaufsicht festgestellt und beim gesetzlich zuständigen Landkreis umgehend gemeldet. Daraufhin bat die untere Naturschutzbehörde die Hansestadt um Amtshilfe und Begutachtung durch einen Baumsachverständigen. Dieser musste feststellen, dass durch Erdarbeiten zugseitig die Wurzeln gekappt bzw. erheblich erheblich beschädigt worden waren. In Verbindung mit dem ohnehin vorhandenen Schrägstand des Baumes in Richtung Straßenraum bestand eine akute Gefährdung der Standsicherheit. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erfolgte aufgrund Sturmwarnung und Gefahr im Verzug eine sofortige Ersatzvornahme zur Gefahrenbeseitigung durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes.

 

zu 2.

Grundsätzlich ist jeder betroffene Eigentümer zur Einhaltung des Baumschutzes auf seinem Grundstück verpflichtet. Der Erhalt des Baums und die Maßnahmen zum Baumschutz sind im Vorfeld der Baumaßnahme zwischen Stadtverwaltung und Bauherr einvernehmlich abgestimmt worden. Zu Beginn der Baumaßnahme wurde das Planungsbüro auf erforderliche Baumschutzmaßnahmen hingewiesen, die in Form eines Stammschutzes auch umgesetzt wurden. Für unsachgemäße Erdarbeiten und fahrlässige Beschädigung durch Dritte, auf privaten Grundstücken, kann allerdings auch die Stadtverwaltung keine Gewähr übernehmen.

 

zu 3.

Es handelt sich bei der Linde um einen gesetzlich geschützten Einzelbaum. Die für den Baumschutz zuständige Behörde ist in diesem Fall die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Ihr obliegt auch die Beauflagung der erforderlichen Kompensations-maßnahmen. Die Stadt befürwortet eine Ersatzpflanzung an derselben Stelle. Weitere Neupflanzungen von Bäumen, die ggf. als Ersatzpflanzung herangezogen werden könnten, sind bei der für 2020 vorgesehenen Umgestaltung des heutigen Parkplatzes im Quartier zwischen Wasserstraße, Semlower Straße und Fischmarkt beabsichtigt.

 

Herr Suhr erfragt, wie groß die Flächen für Kompensationsmaßnahmen innerstädtisch noch sind.

 

Herr Wohlgemuth berichtet, dass eine Quantifizierung hier sehr schwierig ist. Man hat auch immer wieder mit Neupflanzungen im Bereich des Straßenbaus zu tun. Hier sind durchaus noch Potenziale vorhanden. Überall dort, wo im Rahmen von Pflegemaßnahmen auch Baumfällarbeiten durchgeführt werden müssen, werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Dadurch gibt es auch Möglichkeiten von Neupflanzungen im Stadtgebiet. Eine Quantifizierung ist jedoch nicht möglich.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.