Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.

Hat bzw. beabsichtigt die Verwaltung Schadensersatzforderungen an den Auftragnehmer, welcher die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsgebäuden nicht durchgeführt hat,  geltend zu machen?

 

2.

Hat bzw. beabsichtigt die Verwaltung Schadensersatzforderungen an den Berater der europaweiten Vergabe zur Unterhaltsreinigung geltend zu machen?

 

 

Herr Tuttlies beantwortet die Anfragen wie folgt:

 

Zu 1.

Die Hansestadt Stralsund hat mit dem Auftragnehmer einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Bestandteil dieses Aufhebungsvertrages war die Zahlung eines einmaligen Betrages zur Abgeltung von Schadensersatzforderungen. Gleichzeitig wurde wechselseitig auf alle Ansprüche verzichtet.

Ziel des Aufhebungsvertrages war vordergründig die Beendigung eines Rechtsstreites, um möglichst schnell und störungsfrei die erforderlichen Ausschreibungen starten und durchführen zu können.

 

Zu 2.

Die Hansestadt hat keine und beabsichtigt nicht, gegen die Berater der Vergabe Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Das Verfahren zur EU-weiten Vergabe ist ein streng formalisiertes Verfahren. Alle Vorgaben und Prüfungen wurden eingehalten und durchgeführt. Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur Auftragsvergabe ist dieses Verfahren abgeschlossen. Erst danach hat die beauftragte Firma diese fragliche Vorgehensweise an den Tag gelegt. Die Berater trifft dabei kein Verschulden.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.