Betreff
zur Unterhaltsreinigung
Einreicher: Thomas Haack, Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
kAF 0058/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Hat bzw. beabsichtigt die Verwaltung Schadensersatzforderungen an den Auftragnehmer, welcher die Unterhaltsreinigung in den Verwaltungsgebäuden nicht durchgeführt hat,  geltend zu machen?

 

  1. Hat bzw. beabsichtigt die Verwaltung Schadensersatzforderungen an den Berater der europaweiten Vergabe zur Unterhaltsreinigung geltend zu machen?

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Den Aufschrei in Stralsund hörten wir alle, die Schulen werden nicht gereinigt! Ein Unternehmen kam seiner vertraglichen Pflicht nicht nach die Verwaltungsgebäude zu reinigen.

Nur durch hohen personellen und sicherlich auch materiellen Aufwand gelang es der Verwaltung die Reinigung zu gewährleisten. Den dadurch entstandenen Schaden sollten wir gegen das vertragsbrüchige Unternehmen geltend machen. Durch die Einbindung einer Beratungsfirma sollte es ebenfalls eine Überprüfung auf Regresszahlungen geben. Denn es stellt sich die Frage ob die Prüfung der Leistungsfähigkeit ausreichend war.

 

 

 

 

 

Thomas Haack

Fraktion Bürger für Stralsund