Herr Fürst erläutert die vorliegenden Unterlagen.

 

Der Amtsleiter des Amtes für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing erläutert, dass es auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund und allen weiteren gängigen Ausschreibungsportalen der Vergabestelle im Zeitraum vom 19.02.19 bis 06.03.2019 den Hinweis auf ein Interessenbekundungsverfahren, die Entwicklung einer Stadtmarke betreffend, gegeben hat.

Es haben 6 Unternehmen Angebote abgegeben:

 

1. 100 Places, Oliver Lapp

2. cima Beratung und Management GmbH

3. MüllerValentine GbR

4. A & B One Kommunikationsagentur GmbH

5. Identitätsstiftung GmbH

6. Ramboll Management

 

Ein Angebot ist verspätet eingegangen und konnte deshalb nicht gewertet werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, 3 der 6 Unternehmen aufzufordern, ein Angebot

 den Anforderungen entsprechend abzugeben. Hierbei handelt es sich um:

 

  1. cima
  2. A & B One Kommunikationsagentur GmbH
  3. Identitätsstiftung GmbH

 

Herr Fürst begründet die Auswahl ausführlich.

 

Die Idee der Verwaltung ist, dass die drei ausgewählten Firmen sich im Ausschuss präsentieren um ihre Herangehensweise zu verdeutlichen. So entsteht die Möglichkeit der Auswahl und der Abwägung.

 

Laut Herrn Röll wäre die Stadt mit der Firma Cima auf der sicheren Seite. Das Unternehmen A&B One Kommunikationsagentur GmbH hält er für zu stark auf Wirtschaftsunternehmen ausgerichtet. Die Gesellschaft Identitätsstiftung mbH hat für ihn eine interessante Bewerbung eingereicht.

 

Auch Herr van Slooten findet den dritten Bewerber Interessant:

 

Herr Sadewater erkundigt sich, ob die Identitätsstiftung GmbH Referenzen angegeben hat. Darauf antwortet Herr Fürst, dass die Firma die Stadt Hannover seit Jahren im Markenprozess begleitet. Dort geht es nicht darum, eine Marke zu entwickeln, sondern sie zu begleiten.

 

Herr Kretzschmar schlägt vor, sollte die Firma A&B One Kommunikationsagentur GmbH von den Ausschussmitgliedern als ungeeignet empfunden werden, diese durch einen anderen Mitbewerber zu ersetzen.

 

Herr Fürst erklärt, dass es sich bei den anderen drei Mitbewerbern vorrangig um Firmen aus dem Designbereich handelt.

 

Herr van Slooten geht auf den Einwand von Herrn Suckow ein und bestätigt, dass die drei Firmen sich im Ausschuss präsentieren und dann eine endgültige Entscheidung über das Engagement von einer der Firmen getroffen wird.

 

Auch Herr Dr. Zabel bestätigt, dass es momentan darum geht, drei Firmen auszuwählen, die sich im Ausschuss präsentieren. Er weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass keine der drei Unternehmen den Auftrag erhält, dies hätte dann eine neue Ausschreibung zur Folge.

 

Herr Dr. Zabel hält den dritten Bewerber ebenfalls für interessant, merkt aber an, dass die Herangehensweise des Unternehmens mit dem Bürgerschaftsbeschluss abgeglichen werden muss.

 

Herr Fürst führt weiter aus, dass bei Zustimmung des Ausschusses zur vorliegenden Auswahl, die Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes, welches eine konkrete Aufgabenstellung (Leistungsverzeichnis) enthält, aufgefordert werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Dr. Zabel, dass die Anzahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, von der Verwaltung festgelegt worden ist.

Herr Lastovka äußert Bedenken dahingehend, dass es möglich ist, dass eine oder mehrer Firmen kein Angebot abgibt und somit die Auswahl sehr begrenzt wäre.

 

Herr Fürst gibt den Hinweis, dass in der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde, dass der Auftraggeber drei Firmen für die zweite Stufe des Verfahrens auswählt.

 

Herr Harnisch begrüßt, dass die Firma A&B One Kommunikationsagentur GmbH ausgewählt wurde.

Auch Herr van Slooten begrüßt die Auswahl.

 

Herr Dr. Zabel stellt den Vorschlag der Verwaltung bezüglich der drei ausgewählten Unternehmen zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Herr Fürst bietet an, den Inhalt von Anlage 1 (Aufgabenstellung) mit den Anwesenden zu besprechen und ggf. Anpassungen vorzunehmen.

 

Herr Dr. Zabel äußert Bedenken bezüglich des 6. Punktes der Aufstellung und fragt, ob die zur Verfügung stehenden Finanzmittel diesen abdecken.

Herr Fürst weist auf die in der Aufstellung geforderten Kostenbausteine hin und erklärt, dass mit Hilfe der Kostenbausteine ein passendes Paket zusammengestellt werden kann.

 

Herr Harnisch schlägt vor, unter Punkt 1.1 Einwohner in die Aufzählung mit aufzunehmen.

 

Herr Lastovka sieht Klärungsbedarf zu Punkt 1.2 und fragt, ob die Agentur bestimmt, wie viele Menschen befragt werden oder ob der Ausschuss diese Anzahl im Vorfeld festlegt.

Herr Dr. Zabel geht von einem Vorschlag der Agentur, unter Nennung des Kostenbausteins aus.

Herr Lastovka sieht hier Probleme in der Vergleichbarkeit unter den Anbietern.

Herr Fürst geht von einer gewissen Erfahrung der Büros aus. Außerdem weist er darauf hin, dass es sich ggf. um interne und externe Befragungen handeln könnte.

 

Herr Dr. Zabel macht folgenden Formulierungsvorschlag:

 

1.2 Befragung einer für den Prozess belastbaren Anzahl von Personen.

 

Im drittletzten Absatz des Leistungsverzeichnisses wird nach Sekundärdaten, z. Bsp.der Hochschule Stralsund ergänzt.

 

Herr van Slooten weist darauf hin, dass die Agentur bestimmen muss, was sie für wichtig hält und nicht, dass der Ausschuss die Kriterien zu eng festlegt.

Außerdem spricht er sich dafür aus, die in der Klammer genannten Punkte zu 6. zu streichen.

 

Herr Dr. Zabel nennt noch einmal die vorgeschlagenen Änderungen:

 

1.       unter 1.1 wird das Wort „Einwohner“ ergänzt

2.       unter 1.2 wird „bestimmt“ durch „belastbare Anzahl“ ersetzt

3.       die unter Punkt 6 in Klammern genannten Punkte werden gestrichen

4.       nach Sekundärdaten wird „z. Bsp. Hochschule Stralsund“ ergänzt.

 

Den Bedenken zur Vergleichbarkeit entgegnet Herr Röll, dass dies keine quantitative, sondern eine qualitative Entscheidung ist.

 

Herr Suckow ist ebenfalls der Meinung, dass das Ausschlaggebende die Methodik und nicht die Anzahl der befragten Personen sein wird. Wichtig ist die Umsetzung des formulierten Ziels.

 

Herr Dr. Zabel stellt die vorgenannten Änderungen zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 8 Zustimmungen 1 Gegenstimme 0 Stimmenthaltungen

 

Die Unterlagen werden durch den Einreicher entsprechend angepasst.

 

Zu den weiteren Punkten der Tagesordnung gibt es keinen Redebedarf, damit entfallen diese.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung.