Frau Kindler berichtet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung der Aufwandsentschädigung begrüßt, jedoch stellt sich die Frage, warum eine derartige Erhöhung für die Schriftführer vorgenommen wird.

 

Herr Gawoehns berichtet, dass in den letzten Jahren große Qualitätsverluste bei den Niederschriften zu verzeichnen waren. Es wurde dabei festgestellt, dass hier ein großer Aufwand besteht und auch eine große Verantwortung liegt. Deshalb wurde diese Differenzierung vorgeschlagen.

 

Frau Kindler zeigt das Verständnis, dass es eine besondere Leistung ist, in Wahlvorständen mitzuarbeiten und die Aufwandsentschädigung eine besondere Anerkennung ist. Da es zuvor diesen großen Unterschied bei der Entschädigung nicht gab, kam lediglich diese Frage auf.

 

Herr Bauschke erläutert, dass alle Entschädigungen angehoben wurden und sieht auch bei den Vorstehern und Schriftführern eine besondere Belastung. Seitens der Fraktion wird diese Erhöhung der Aufwandsentschädigung als Wertschätzung für die dort zu leistende Arbeit angesehen.

 

Herr Gawoehns betont, dass der anstehende Wahltag besondere Leistungen erfordert. Es sind drei Wahlen auszuzählen, davon zwei Kommunalwahlen. Hier sollte schon eine entsprechende Anerkennung erfolgen.

 

Frau Bartel berichtet, dass bei den Funktionen des Wahlvorstandes verschiedene Aufgaben berücksichtigt werden müssen, die diese differenzierte Entschädigung rechtfertigen.

 

Frau Kühl teilt mit, dass die Fraktion Linke offene Liste dieser Entschädigung ebenfalls zustimmt. Auch hier wird die besondere Verantwortung dieser Funktionen gesehen.

 

Frau Kindler betont, dass auch seitens ihrer Fraktion dem Vorschlag gefolgt wird. Es sollten lediglich die Gründe für diese Erhöhung erfragt werden. 

 

Herr Albrecht dankt für Ausführungen. Er verweist auf die Möglichkeit der Antragstellung in der Bürgerschaftssitzung. Abschließend bittet er um eine Entscheidungsfindung der Ausschussmitglieder.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die Vorlage B 0067/2018 zur Kenntnis und empfehlen der Bürgerschaft, die Vorlage entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen.


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