Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder in Wahlvorständen
Vorlage
B 0067/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Am 26. Mai 2019 finden die Europaparlamentswahl, die Kreistagswahl und die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund statt. Dazu werden 31 Wahlvorstände mit je acht Mitgliedern und 12 Briefwahlvorstände mit je sechs Mitgliedern gebildet. Dementsprechend werden 320 Wahlhelfer/-innen benötigt.

 

Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) ehrenamtlich aus. Die Wahlvorsteher/-innen und Briefwahlvorsteher/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro, die restlichen Wahlhelfer/-innen von 25,00 Euro.

 

Um die finanzielle Attraktivität der Tätigkeit zu erhöhen, wurden die Beiträge von der Hansestadt Stralsund, abhängig von der jeweiligen Funktion, bereits um 5 bis 15 Euro aufgestockt.

 

Trotz aller Bemühungen und der gewährten Aufwandsentschädigung melden sich immer weniger ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen aus der städtischen Verwaltung, den Landes- und Bundesbehörden oder der Stralsunder Bevölkerung. Die Gewinnung von Wahlhelfern gestaltet sich von Jahr zu Jahr schwieriger.

 

Zur Anerkennung des Engagements und um die Bereitschaft zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit in den Wahlvorständen der Hansestadt Stralsund zu erhöhen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt nach § 14 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Wahlvorstände:

 

Wahlvorsteher/in                           70,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in             50,00 EUR

Schriftführer/in                               65,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                  50,00 EUR

Beisitzer/in                                        40,00 EUR

Briefwahlvorsteher                       50,00 EUR

Schriftführer/in Briefwahl           40,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand          30,00 EUR

 

 


Lösungsvorschlag:

 

Um der Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen spürbar zu erhöhen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte nach Funktionen gestaffelt werden.

 


Es werden folgende Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:

 

Wahlvorsteher/in                           70,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in             50,00 EUR

Schriftführer/in                               65,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                  50,00 EUR

Beisitzer/in                                        40,00 EUR

Briefwahlvorsteher/in                  50,00 EUR

Schriftführer/in Briefwahl           40,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand          30,00 EUR

 


Alternativen:

 

Alternativ könnte die gegenwärtige Höhe der Aufwandsentschädigungen beibehalten werden:

 

Wahlvorsteher/in                           50,00 EUR

Stellv. Wahlvorsteher/in             35,00 EUR

Schriftführer/in                               45,00 EUR

Stellv. Schriftführer/in                  35,00 EUR

Beisitzer/in                                        30,00 EUR

Briefwahlvorsteher/in                  35,00 EUR

übriger Briefwahlvorstand          25,00 EUR

 

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll einen zusätzlichen Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bieten. Die Aufwandsentschädigung könnte auf geringere Beträge erhöht werden. Damit wäre aber fraglich, ob der zusätzliche Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ausreichend ist.