Am 26. Mai 2019 finden die Europaparlamentswahl, die Kreistagswahl und
die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund statt. Dazu werden 31
Wahlvorstände mit je acht Mitgliedern und 12 Briefwahlvorstände mit je sechs
Mitgliedern gebildet. Dementsprechend werden 320 Wahlhelfer/-innen benötigt.
Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit
gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) ehrenamtlich aus.
Die Wahlvorsteher/-innen und Briefwahlvorsteher/-innen haben einen gesetzlichen
Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro, die restlichen
Wahlhelfer/-innen von 25,00 Euro.
Um die finanzielle Attraktivität der Tätigkeit zu erhöhen, wurden die
Beiträge von der Hansestadt Stralsund, abhängig von der jeweiligen Funktion,
bereits um 5 bis 15 Euro aufgestockt.
Trotz aller Bemühungen und der gewährten Aufwandsentschädigung melden
sich immer weniger ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen aus der städtischen
Verwaltung, den Landes- und Bundesbehörden oder der Stralsunder Bevölkerung.
Die Gewinnung von Wahlhelfern gestaltet sich von Jahr zu Jahr schwieriger.
Zur Anerkennung des Engagements und um die Bereitschaft zur Übernahme
eines Wahlehrenamtes zu erhöhen, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung
für die Mitarbeit in den Wahlvorständen der Hansestadt Stralsund zu erhöhen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt nach § 14 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) folgende Aufwandsentschädigungen für
Mitglieder der Wahlvorstände:
Wahlvorsteher/in 70,00
EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 50,00
EUR
Schriftführer/in 65,00
EUR
Stellv. Schriftführer/in 50,00
EUR
Beisitzer/in 40,00
EUR
Briefwahlvorsteher 50,00
EUR
Schriftführer/in Briefwahl 40,00
EUR
übriger Briefwahlvorstand 30,00
EUR
Um der Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit Rechnung zu tragen, wird
vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen spürbar zu erhöhen. Die Höhe der
Aufwandsentschädigung sollte nach Funktionen gestaffelt werden.
Es werden folgende Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:
Wahlvorsteher/in 70,00
EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 50,00
EUR
Schriftführer/in 65,00
EUR
Stellv. Schriftführer/in 50,00
EUR
Beisitzer/in 40,00
EUR
Briefwahlvorsteher/in 50,00
EUR
Schriftführer/in Briefwahl 40,00
EUR
übriger Briefwahlvorstand 30,00
EUR
Alternativ könnte die gegenwärtige Höhe der Aufwandsentschädigungen
beibehalten werden:
Wahlvorsteher/in 50,00
EUR
Stellv. Wahlvorsteher/in 35,00
EUR
Schriftführer/in 45,00
EUR
Stellv. Schriftführer/in 35,00
EUR
Beisitzer/in 30,00
EUR
Briefwahlvorsteher/in 35,00
EUR
übriger Briefwahlvorstand 25,00
EUR
Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll einen zusätzlichen Anreiz
zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bieten. Die Aufwandsentschädigung könnte auf
geringere Beträge erhöht werden. Damit wäre aber fraglich, ob der zusätzliche
Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes ausreichend ist.