Frau Steinfurth erläutert die Vorlage. Der Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung basiert auf dem Entwurf des Haushaltserlasses. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat darauf aufmerksam gemacht, dass es eine Diskrepanz zwischen der Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens und einer Anlage aus dem Vorbericht gibt. Durch den Änderungsbeschluss sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen für die beiden städtebaulichen Sondervermögen „Altstadtinsel“ (für 2018/2019) und „Knieper West“ (für 2019) noch einzuholen.

 

Frau Steinfurth teilt weiterhin mit, dass die Hansestadt Stralsund im Zusammenhang mit der Genehmigung des Haushaltes für 2018/2019 die Anordnung erhalten hat, die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2014 im Jahr 2019 aufzustellen sowie festzustellen. Spätestens in der letzten Sitzung der Bürgerschaft im Dezember ist der Jahresabschluss des Jahres 2014 festzustellen. Diesbezüglich wurde ein Zeitplan erstellt.

 

Sie teilt mit, dass die Rechtsaufsichtsbehörde stetig bezüglich der Inanspruchnahme des Kassenkredites zu informieren ist sowie eine Vorausschau für 3 Monate erfolgt.

 

Die Stellenpläne der Jahre 2018 und 2019 sind mit Auflagen genehmigt wurden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper teilt Frau Steinfurth mit, dass nicht alle Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen. Es besteht jedoch die Option, die Bedürftigkeit dieser nachzuweisen bzw. darzulegen, dass keine Folgekosten entstehen. Ausnahmsweise können insofern auch solche Vorhaben zugelassen werden, die für die Entwicklung der Stadt als Weltkulturerbestadt wichtig sind. Frau Steinfurth verweist auf den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 07.11.2018.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0066/2018 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


Abstimmung:                    9 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen