In der Sitzung am 18.01.2018 hat die Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der städtebaulichen
Sondervermögen für den Doppelhaushalt 2018/2019 (Band III) beschlossen. Die
Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen „Altstadtinsel“ und
„Knieper West“ enthalten zu den Festsetzungen für den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen redaktionelle Fehler, die mit diesem
Änderungsbeschluss korrigiert werden sollen.
Auf Grundlage der bei den einzelnen Investitionsmaßnahmen geplanten und
in den Punkten 2.1.3. und 4.1.3 der Vorberichte zusammenfassend aufgelisteten
Verpflichtungs-ermächtigungen ergeben sich Gesamtbeträge, die im § 3 der
jeweiligen Haushaltssatzung festzusetzen sind. Diese Gesamtbeträge in den Haushaltssatzungen
stimmen zum Teil nicht mit der Summe der notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen gemäß Haushaltsplan überein.
Die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den in § 3 der
Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtinsel“ festgesetzten
Gesamtbeträgen der Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2018 und
2019 sowie zu dem in § 3 der Haushaltssatzung des städtebaulichen
Sondervermögens „Knieper West“ festgesetzten Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 sind vorläufig
zurückgestellt worden. Die Hansestadt Stralsund erhält die Gelegenheit mit
einem Änderungsbeschluss zu den Haushaltssatzungen die redaktionellen Fehler zu
korrigieren.
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung des städtebaulichen
Sondervermögens „Altstadtinsel“ für den Haushalt 2018/2019 wird für das
Haushaltsjahr 2018 um 3.015.000 EUR erhöht und mit einem Gesamtbetrag von
8.283.000 EUR festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2019 wird der Betrag um
2.125.500 EUR erhöht und mit einem Gesamtbetrag von 7.314.500 EUR
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ für den Haushalt 2018/2019 wird für das Haushaltsjahr 2019 um 15.000 EUR erhöht und mit einem Gesamtbetrag von 310.000 EUR festgesetzt.
- Die Änderungen unter Nr. 1 und 2 sind in die entsprechenden Haushaltssatzungen aufzunehmen.
Die Festsetzungen zu den
Gesamtbeträgen der Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltssatzungen
2018/2019 des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadtinsel“ und in der
Haushaltssatzung 2019 des städtebaulichen Sondervermögens „Knieper West“ werden
auf Grundlage der Haushaltspläne auf die notwendige Höhe wie folgt korrigiert:
Haushaltssatzung 2018/2019 Städtebauliches Sondervermögen
„Altstadtinsel“
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
2018 2019
alt 5.268.000
EUR 5.189.000 EUR
Erhöhung um 3.015.000
EUR 2.125.500 EUR
neu 8.283.000
EUR 7.314.500 EUR
Haushaltssatzung 2019 Städtebauliches Sondervermögen „Knieper West“
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf:
2019
alt 295.000 EUR
Erhöhung um 15.000 EUR
neu 310.000 EUR