Herr Bogusch erläutert die Vorlage und begründet die anfallenden Mehrkosten.

 

Er teilt mit, dass für den ersten Änderungsantrag ebenfalls 90 Prozent Förderung beantragt wurde. Es liegt jedoch noch kein Änderungsbescheid seitens des Wirtschaftsministeriums vor.

 

Herr Bogusch teilt auf Nachfrage von Herrn Kinder mit, dass das Wassersportzentrum seine Bereitschaft zur Übernahme der zusätzlichen Kosten des Eigenanteils für die Sicherung des Landzugangs erklärt hat.

 

Auf Nachfrage von Herrn van Slooten erklärt Herr Bogusch, dass unter dem Landzugang der Übergangsbereich vom Hauptsteg zum festen Ufer zu verstehen ist. Weiterhin teilt er mit, dass es eine schriftliche Zusicherung seitens des Wassersportzentrums gibt, die an der Vorlage als Anlage beiliegt. Herrn Bogusch ist bewusst, dass die Zielstellung ist, Mehrkosten zu vermeiden, jedoch waren diese im Vorfeld hier nicht erkennbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn R. Kuhn teilt Herr Bogusch mit, dass die Kostenberechnung durch das beauftragte Planungsbüro durchgeführt wird. Es wird dabei auf Erfahrungswerte bzw. Vergleichswerte zurückgegriffen. Die eventuell auftretenden Kostensteigerungen werden beachtet.

 

Frau Lewing möchte wissen, wie sich der Betrag von 77.600 EUR des Wassersportzentrums zusammensetzt. Frau Holtz teilt dazu mit, dass das Wassersportzentrum zu Beginn des Projektes 25.000,00 EUR zugesichert hat. Hinzu kommen 10 Prozent Eigenanteil der Hansestadt Stralsund für die Sanierung des Landzuganges in Höhe von 52.600,00 EUR, welche das Wassersportzentrum übernimmt.

 

Herr Meier lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0061/2018 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

  


Abstimmung:                    8 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltungen