Im Januar 2018 hat die Hansestadt Stralsund beim Zuwendungsgeber die
Anerkennung der Mehrkosten für die Sicherung des Landzuganges und die in der
Baudurchführung entstandenen Nachträge zur Realisierung der
Investitionsmaßnahme beantragt.
Mit Beschluss Nr. H 2018-VI-02-0342 hat der Hauptausschuss am 20.02.2018
eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 450.000,00 EUR beschlossen. Am
24.05.2018 hat die Bürgerschaft mit Beschluss Nr. 2018-VI-05-0807 ihre
Zustimmung für weitere überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 753.300,00 EUR
gegeben.
Im Ergebnis der baufachlichen Prüfung dieser zusätzlichen und geänderten
Leistungen und den daraus resultierenden Mehrkosten wurden insgesamt 356.640,20
EUR als nichtförderfähige Leistungen ausgewiesen. Zu diesen Prüffeststellungen
hat die Hansestadt Stralsund gegenüber dem Zuwendungsgeber Stellung genommen.
Ein abschließendes Ergebnis steht derzeit noch aus.
Nach Januar 2018 wurden im Verlauf der derzeitigen Baumaßnahmen weitere
verschiedene unvorhersehbare Mehr- und Minderauszahlungen realisiert und
prognostiziert. In der Gesamtheit ergeben sich Mehrkosten in Höhe von
1.100.517,67 EUR, die sich folgendermaßen begründen:
Für die Sicherung des Landzuganges, deren ermittelter Kostenumfang
ursprünglich auf Kostenschätzungen des beauftragten Planers beruhte, wurden
zwischenzeitlich durch die ausführenden Firmen folgende Nachträge eingereicht.
Technologisch bedingt, kam es im Bauablauf zu Mehrmengen und durch verschiedene
zusätzlich notwendig gewordene Leistungen zu Kostensteigerungen.
1. Bauauftrag der Fa. Ed. Züblin
Sicherung Landzugang, Nachtrag Nr. 4 68.210,95 EUR
Mehrmengen Verfüllung Spundwandkästen, Prognose 50.000,00 EUR
Mehrmengen Rammhindernisse 64.490,38 EUR
Mehrkosten diverser Anpassungsarbeiten an den
Spundwandkästen,
Stegen und der Medienzuführungen, Prognose 150.000,00 EUR
Dem gegenüber sind verschiedene Positionen
weggefallen daraus ergeben sich Minderausgaben in Höhe von -132.377,28 EUR
Summe 200.324,05 EUR
In dem Bauauftrag Wasserbau an die Fa. Ed Züblin AG ergeben sich
dementsprechend seit der Änderungsanzeige vom 30.01.2018 Mehrkosten in Höhe von
insgesamt 200.324,05 EUR.
Weitere Mehrkosten ergeben sich aus folgendem Bauauftrag:
2. Bauauftrag der Fa. BB-Barth GmbH, Kampfmitteluntersuchung/ -beräumung
Sicherung Landzugang, Nachtrag Nr. 7a, Sondierungen (Anlage 1)
68.228,95 EUR
Nachtrag Nr. 5c, Entsorgung Baggergut (Anlage 2) 29.316,63 EUR
Mehrmengen Rückbau der Sinkstücke mit Entsorgung bis Z2 Boden,
aus Nachtrag Nr. 4 248.414,48 EUR
Mehrmengen Klärung von Anomalien aus Nachtrag Nr. 3 526.343,06 EUR
Summe 872.303,12 EUR
In dem Bauauftrag Kampfmitteluntersuchung/ -beräumung an die Fa.
BB-Barth GmbH ergeben sich somit seit der Änderungsanzeige vom 30.01.2018
Mehrkosten in Höhe von insgesamt 872.303,12 EUR.
Die Unvorhersehbarkeit der rasanten Leistungs- und damit einhergehenden
Kostenentwicklung im Projekt Kampfmitteluntersuchung/- beräumung an der Ostmole
begründet sich in ihrer außergewöhnlichen Komplexität. Das bestätigt sich auch
darin, dass der Munitionsbergungsdienst M-V der Hansestadt Stralsund empfohlen
hat, Herrn Dr. Winkelmann zu beauftragen, weil der MBD sich selbst wegen der
Schwierigkeit des Bauens in diesem Bestand nicht in der Lage sah, die Planung
für das Projekt Ostmole zu übernehmen.
3. Baunebenleistungen
Aufgrund der verlängerten Ausführungszeit der Kampfmittelsondierung/
-bergung kam es in der Folge ebenso zu einer Verlängerung der beauftragten
Koordinierungsleistungen, der beauftragten örtlichen Bauüberwachung der
Kampfmittelsondierung/ -bergung und der Wasserbauarbeiten. Daraus ergeben sich
laut derzeitigem Stand seit der Änderungsanzeige vom 30.01.2018 Mehrkosten in
Höhe von insgesamt 27.890,50 EUR.
Die Hansestadt Stralsund hat mit Schreiben vom 8.10.2018 dem
Zuwendungsgeber die Steigerung der Investitionskosten von ursprünglich
8.759.585,74 EUR auf 9.860.103,41 EUR angezeigt und die Förderung der zur
Umsetzung des Projektes zwingend erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen und
Mittel in Höhe von 1.100.517,67 EUR beantragt. (Anlage 3)
Zwischenzeitlich, am 18.10.2018, hat die Fa. Ed. Züblin AG den Nachtrag
Nr. 4 zu 1. Bauauftrag weiter präzisiert und die Mehraufwendungen durch die
Umstellung des Bauablaufes durch die verzögerte Beauftragung der
Leistungen zusätzlich zum Ansatz
gebracht .Die daraus resultierenden Mehrkosten betragen 170.493,86 EUR. (
Anlage 4)
Mit dem Nachtrag Nr. 5 werden die prognostizierten Mehrkosten infolge diverser
Anpassungsarbeiten an den
Spundwandkästen, Stegen und den Medienzuführungen in Höhe von
69.764,56EUR präzisiert. (Anlage 5)
Zusätzliche Kosten zum Nachtrag Nr. 4
infolge Umstellung des Bauablaufes 170.493,86 EUR
Mehrkosten diverser Anpassungsarbeiten,
gemäß Änderungsantrag vom 08.10.2018, Prognose, alt -150.000,00 EUR
Mehrkosten diverser Anpassungsarbeiten, an den Spundwandkästen,
Stegen und der Medienzuführungen, Nachtrag Nr. 5 69.764,56 EUR
Mehrkosten diverser Anpassungsarbeiten, an den Spundwandkästen,
Stegen und der Medienzuführungen, Prognose, neu 50.000,00 EUR
Summe der neu zu beantragende Mehrkosten 140.258,42 EUR
Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt auch für diese notwendigen
zusätzlichen Leistungen und Mehrkosten die Förderung zu beantragen. Gemäß
gültigem Zuwendungsbescheid werden die förderfähigen Leistungen mit einer
90-prozentigen Förderquote bezuschusst.
Eine Grundvoraussetzung zur Erlangung des Änderungsbescheides ist der
Nachweis der Sicherung des erforderlichen Eigenanteils. Das macht die
Einordnung der entsprechenden überplanmäßigen Ein- und Auszahlungen in den
Haushalt der Hansestadt Stralsund erforderlich.
Das Wassersportzentrum Dänholm Nord e. V. hat seine Bereitschaft zur
Übernahme der zusätzlichen Kosten des Eigenanteils für die Sicherung des
Landzuganges erklärt.
Erklärung vom 4.10.2018 (Anlage 6)
8.600,00
EUR
In der Gesamtheit ergeben sich aktuell Mehrausgaben in Höhe von 1.240.776,09 EUR
Damit steigen die Investitionskosten aktuell auf 10.000.361,83 EUR.
Die Situation stellt sich zahlenmäßig wie folgt dar:
Gesamtauszahlungen, Änderungsantrag vom 31.01.2018
8.759.585,74 EUR
Mehrkosten gesamt 1.240.776,09 EUR
aktuelle Gesamtauszahlungen 10.000.361,83
EUR
abzgl. der Auszahlungen einschließlich 2017 -3.348.131,24 EUR
verbleibende erforderliche Auszahlungen 6.652.230,59 EUR
Haushalt 2018 einschl. bereits bestätigten
überplanmäßig. Auszahlung 5.425.168,76 EUR
neu zu beschließende
überplanmäßige Auszahlung 1.227.061,83
EUR
zusätzliche Fördermittel für Mehrkosten (90%) 1.104.355,65 EUR
Übernahme Eigenanteil Wassersportzentrum für Landzugang 8.600,00 EUR
verbleibender zusätzlicher Eigenanteil HST 114.106,18
EUR
zzgl. des ursprünglich geplanten 90%igen Förderungsanteils
der nichtförderfähigen Kosten aus dem baufachlichen Prüfergebnis
zum Änderungsantrag vom 30.01.2018 320.976,18 EUR
notwendige Deckung 435.082,36 EUR
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die Einordnung einer überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 1.227.100,00 EUR für:
-
die
Sicherung des Landzuganges durch Beauftragung des Nachtages Nr 4 der Fa. Ed.
Züblin AG,
-
durch
Bestätigung der Beauftragung der Nachträge 5c und 7a der Fa. BB-Barth GmbH,
-
die
Beauftragung des Nachtrages Nr. 5 der Fa. Ed. Züblin AG,
-
Mehrmengen
zum Bauauftrag der Fa. Ed. Züblin AG,
-
Mehrmengen
zum Bauauftrag der Fa. BB-Barth GmbH,
-
Mehrkosten
der Baunebenleistungen
für das Investitionsvorhaben
„Wasserwanderrastplatz an der Ostmole“ in den Haushalt 2018 aufzunehmen.
2. Die überplanmäßige Einordnung wird
durch die Erhöhung der Zuwendung des Landesförderinstituts M-V, des
Wassersportzentrum Dänholm e.V., durch die erhöhten Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen und durch die Reduzierung der Eigenanteile der
Städtebauförderung gedeckt.
3. Die überplanmäßige Auszahlung und die
Deckung sind im Finanzhaushalt der Hansestadt Stralsund 2018 folgendermaßen
einzuordnen:
Finanzierung |
Sachkonto |
Ansatz 2018 bisher |
überplanmäßige Einordnung |
Ansatz 2018 neu |
in
EUR |
||||
Auszahlung |
|
|
|
|
Anleger Ostmole |
09610000 |
5.425.168,76 |
1.227.100,00 |
6.652.268,76 |
Einzahlung |
|
|
|
|
Land |
23310000 |
4.852.233,28 |
783.400,00 |
5.635.633,28 |
Wassersportzentrum Dänholm e.V. (WSZ) |
23310000 |
69.000,00 |
8.600,00 |
77.600,00 |
zu deckender Eigenanteil: |
|
|
435.100,00 |
|
Eigenanteile für Städtebauförderungsmaßnahmen Programmjahr 2018,
Programme A/D/SUB/SOS |
51.1.03.001 |
149.600,00 |
-98.600,00 |
51.000,00 |
Einnahmen aus Verkauf von Grundstücken |
11.4.02.001 |
2.711.500,00 |
336.500,00 |
3.048.000,00 |
Bestätigung der Einstellung der überplanmäßigen Auszahlungen und
Einzahlungen für:
-
Nachtrag
Nr. 4 und Nachtrag Nr. 5 der Fa. Ed. Züglin AG
-
für
die Mehrkosten aus dem Bauauftrag der Fa. Ed. Züglin AG
-
Nachtrag
Nr. 5c und 7a der Fa. BB-Barth Gmbh
-
für
die Mehrkosten aus dem Bauauftrag und den Nachträgen 3 und 4 der Fa, BB-Barth
GmbH
- für die Mehrkosten der Baunebenleistungen