Frau Wolle erklärt, dass zwei Bereiche der Stadtverwaltung den Antrag parallel geprüft haben. Einmal Amt 40 (Welterbe, Kultur und Medien) und Amt 60 (Planung und Bau). Es wird schon jetzt, im Vorfeld von Großveranstaltungen zu dem Thema Müllvermeidung beraten. Auch der Klimaschutzmanager der Hansestadt Stralsund führt Beratungsgespräche zu dem Thema durch. Eine Möglichkeit der Regelung könnte in einer Sondernutzungssatzung liegen. Es ist ein Verwaltungsakt notwendig, um Verstöße ahnden zu können. Fraglich ist, ob die Sondernutzungssatzung das geeignete Mittel ist. Ältere Rechtsprechungen zu dem Thema haben keine Rechtssicherheit für den Satzungsverfasser geschaffen. Dennoch sieht die Verwaltung die Reglung in einer Sondernutzungssatzung als einziges momentan zur Verfügung stehendes Mittel an. Frau Wolle erklärt, dass keine Pflicht besteht, Veranstaltungen anzumelden, also kann daraus kein adäquates Mittel entstehen, hier bleibt nur die Sondernutzung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Marktfestsetzung, mit der auch Auflagen im Zusammenhang mit der Abfalltrennung, Abfallbeseitigung erteilt werden können. Hierfür ist der Landkreis zuständig. Eine Regelung ist hier nur bei Veranstaltungen möglich, die einer Marktfestsetzung bedürfen. Die Stadt wäre berechtigt, eine eigene Satzung zu schaffen, es ist aber noch zu prüfen, welche Rechtsgrundlage angewendet werden kann.   

 

Herr Suhr fragt nach, welchen Weg die Verwaltung im Hinblick auf Müllvermeidung für am effektivsten hält.

Frau Wolle erklärt, dass Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Dazu müssen die Rechtsgrundlagen geprüft werden, auch in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt.

 

Auf den Einwand von Herrn Lastovka erklärt Frau Wolle, dass privatrechtliche Regelungen natürlich möglich sind. Diese werden auf großen Veranstaltungen auch schon getroffen, problematisch sind eher kleine Veranstaltungen, für die lediglich die Beantragung einer Sondernutzung notwendig ist.

 

Herr Meißner erkundigt sich, ob es bei einer Marktfestsetzung möglich ist, die Auflage zu erteilen, dass der Marktveranstalter Mehrweggeschirr zu verwenden hat.

Frau Wolle erklärt wiederholt, dass Marktfestsetzungen in der Zuständigkeit des Landkreises liegen. Außerdem trifft die entsprechende Satzung des Landkreises zur Müllvermeidung keine entsprechenden Regelungen.

 

Zu dem Beispiel von Herrn Meißner erklärt Frau Wolle, dass so genannte Spülwagen angemietet werden können, um so Mehrweggeschirr nutzen zu können. Sie weist auf die Kosten hin und auch auf Hygienebestimmungen, die eingehalten werden müssen. Eine Regelung nur für Großveranstaltungen sieht Frau Wolle kritisch.

Herr Meißner ist der Ansicht, dass eine Regelung für alle Veranstaltungen nicht möglich sein wird, er plädiert dafür, mit einer Regelung für Großveranstaltungen zu beginnen. Frau Wolle und Frau Herrmann führen aus, dass in Verträgen für Großveranstaltungen bereits Regelungen für die Verwendung von Mehrwegbechern getroffen werden, sie sehen die kleineren Veranstaltungen hier als Problem.

 

Herr Suhr erklärt, dass die Lösung für den gestellten Antrag keine Satzung sein muss, wenn die Verwaltung eine andere rechtssichere Möglichkeit sieht.

Herr van Slooten schließt sich Herrn Meißner und Herrn Suhr an und spricht sich ebenfalls für eine Lösung aus, die zur Müllvermeidung beiträgt, aber keine Satzung sein muss.   

Er schlägt eine Art Selbstverpflichtung der Verwaltung vor, so zu handeln, dass bei Veranstaltungen kein oder nur wenig Müll produziert wird.

 

Herr Lastovka weist darauf hin, dass wenn nach einer Satzung verfahren wird, es einen rechtlichen Anspruch darauf gibt. Geklärt werden muss, ob es möglich ist, in einer Sondernutzungssatzung Kriterin zu verankern, die dem vorliegendem Antrag entsprechen oder dem zumindest nahe kommen. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, andere Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

Herr van Slooten ergänzt, dass darauf geachtet werden muss, dass nicht neues Konfliktpotenzial geschaffen wird.

Aus seiner Sicht, sollte die Bürgerschaft sich dazu bekennen, dass die Verwaltung das Thema Müllvermeidung weiter verfolgt und den Ausschuss bei neuem Sachstand zu dem Thema informiert.

 

Herr Lastovka gibt zu bedenken, dass ein Unterschied besteht, ob ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird oder eine Erlaubnis auf Grundlage einer Sondernutzungssatzung erteilt wird. Die Sondernutzungssatzung muss dann die entsprechende Regelung enthalten.

 

Herrn Suhr ist eine Selbstverpflichtung der Verwaltung zu wenig.

Auf Nachfrage führt Herr Lastovka aus, dass die Verwaltung erst einmal den Weg über eine Sondernutzung prüfen soll und sollte dies nicht möglich sein, andere Wege, wie man zu einer Lösung kommen kann, aufzeigt.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise einstimmig zu.

 

Das Thema wird am 21.02.2019 erneut im Ausschuss beraten.