Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

1.           

Wurden in den letzten Wochen Ankündigungsschreiben für Straßenausbaubeiträge an die Eigentümer in der Hainholzstraße verschickt?

 

2.           

Sollen die Eigentümer in Vorkasse gehen?

 

3.           

Weshalb gab es im Vorfeld der Verschickung der Unterlagen keine Einwohnerinformationsveranstaltung?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

An die Grundstückseigentümer der Hainholzstraße sind im August 2018 Schreiben der Abteilung Straßen und Stadtgrün übersandt worden. In diesen Schreiben sind die Eigentümer über die in der Hainholzstraße im Jahr 2019 vorgesehenen Baumaßnahmen, die öffentliche Auslegung der Planung im Amt für Planung und Bau sowie über die Erhebung von Vorausleistungen für die Straßenbaubeiträge informiert worden.

 

zu 2.:

Aus haushaltsbezogenen Gründen war vorgesehen, für die Straßenbaumaßnahme Hainholzstraße auf der Grundlage von § 7 Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund schon nach Beginn der Durchführung der Maßnahme im Jahr 2019 gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern Vorausleistungsbescheide in Höhe von voraussichtlich 80 % der künftigen Beitragsschuld bekanntzugeben.

 

Aufgrund der im Rahmen der Bürgerbeteiligung bereits eingegangenen Stellungnahmen wurde das Thema Vorausleistungsbescheidung durch die Verwaltung neu bewertet. Im Ergebnis wird auf eine Vorausleistungsbescheidung verzichtet, die Beitragserhebung wird erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen. Hierüber wurden die betroffenen Anlieger bereits mit Schreiben vom 17.09.2018 informiert.

 

zu 3.:

Die Entwurfsplanung für die Baumaßnahmen in der Hainholzstraße wird im Amt für Planung und Bau in der Zeit vom 3. September 2018 noch bis 21. September 2018 ausgehängt. Dieser Aushang ist bei den Betroffenen der Baumaßnahmen in den vergangenen Tagen auf reges Interesse gestoßen.

 

Die so genannte Einwohnerversammlung zur Straßenbaumaßnahme Hainholzstraße wird von der Hansestadt Stralsund im Jahr 2019 etwa vier Wochen vor Beginn dieser Maßnahme durchgeführt. Dies entspricht der bisher üblichen Verwaltungspraxis.

 

Die beantragte Aussprache wird zurückgezogen.