Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 2 abgewogen.

Den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird:

 

a) gefolgt:

Landkreis Vorpommern-Rügen Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

 

b) teilweise gefolgt:

Landkreis Vorpommern-Rügen Fachbereich Naturschutz, Fachbereich Kataster und Vermessung, Fachbereich Abfallwirtschaft; Amt Altenpleen, Gemeinde Kramerhof; Einwender 1; Einwender 2; Einwender 3

 

c) nicht gefolgt:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern; NABU Kreisgeschäftsstelle Barth; Einwender 4; Einwender 5

 

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V S. 331) wird der Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“, gelegen im Stadtteil Knieper Nord, in der vorliegenden Fassung vom Juli 2018 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Anlagen vom Juli 2018 wird gebilligt.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


25 Zustimmungen           11 Gegenstimmen          0 Stimmenthaltungen