Sitzung: 20.09.2018 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0029/2018
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 2 abgewogen.
Den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird:
a) gefolgt:
Landkreis
Vorpommern-Rügen Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz
b) teilweise
gefolgt:
Landkreis Vorpommern-Rügen Fachbereich Naturschutz, Fachbereich Kataster
und Vermessung, Fachbereich Abfallwirtschaft; Amt Altenpleen, Gemeinde
Kramerhof; Einwender 1; Einwender 2; Einwender 3
c) nicht gefolgt:
Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern; NABU Kreisgeschäftsstelle Barth;
Einwender 4; Einwender 5
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie des § 86 der
Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015,
S. 344) geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V S. 331) wird
der Bebauungsplan Nr. 65 „Wohngebiet östlich der Hochschulallee“, gelegen im
Stadtteil Knieper Nord, in der vorliegenden Fassung vom Juli 2018 als Satzung
beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Anlagen vom Juli 2018 wird
gebilligt.