Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.
Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und in der Beteiligung der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB geäußerten Hinweise und Anregungen werden gemäß Anlage 2, Tabelle 2 abgewogen.

 

Den Stellungnahmen folgender  Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird:

 

a) gefolgt

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

SWS Energie GmbH

REWA GmbH

Landkreis Vorpommern-Rügen/ Fachdienst Bau und Planung, Bauleitplanung

Landkreis Vorpommern-Rügen/ Fachbereich Umweltschutz

Landkreis Vorpommern-Rügen/ Fachdienst Ordnung, Rettungsdienst, Brand- und

Katastrophenschutz

Landkreis Vorpommern-Rügen/ Fachdienst Kataster und Vermessung

Untere Immissionsschutzbehörde Stralsund

 

b) teilweise gefolgt:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Stralsund

HOST - Hochschule Stralsund

 

c) nicht gefolgt:

Gemeinde Kramerhof

Fachhochschulsportgemeinschaft e.V

 

 

2.
Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V S. 331) wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Hafen und Uferbereich an der Schwedenschanze“, gelegen im Stadtgebiet Knieper, im Stadtteil Knieper Nord, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom März 2018 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Umweltbericht vom März 2018 wird gebilligt.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst.


Abstimmung: 31 Zustimmungen              8 Gegenstimmen            0 Stimmenenthaltungen