Herr Bogusch weist darauf hin, dass dieses Thema aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses zustande gekommen ist. Aus diesem Grund wurde die Verwaltung beauftragt, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Die Bundesregierung hat zuvor ein CarSharing Gesetz erlassen, welches die Rechtsgrundlage bildet. Das Gesetz existiert bereits, allerdings gibt es keine genauen Angaben für z. B. Parkplätze. Des Weiteren gibt es hierfür noch keine Änderung in der StVO, diese ist aber erforderlich.

Deswegen ist es der Straßenverkehrsbehörde noch nicht möglich, Parkplätze als CarSharing Parkplätze auszuweisen. Derzeit gibt es noch keine Rechtsgrundlage für die tatsächliche Umsetzung. Wenn es Interessenten gibt, die CarSharing in Stralsund anbieten möchten, funktioniert dies auch ohne großes Konzept.

 

Herr Bauschke möchte wissen, wie groß der Bedarf an CarSharing in Stralsund ist.

 

Herr Bogusch erläutert, dass das Thema CarSharing in Stralsund von großer Bedeutung sein könnte. Da in der Altstadt die Parkmöglichkeiten sehr begrenzt sind, würde CarSharing eine bessere Alternative zum Privat-KfZ darstellen.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt keinen weiteren Redebedarf fest und bedankt sich für Ausführungen.

 

Das Thema wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut im Ausschuss beraten.