Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, mit
welchen Maßnahmen und an welchen Stellen in der Hansestadt eine privilegierte
Behandlung von Car-Sharing- Anbietern und CarSharing-Nutzern, vor allem auch in
Bezug auf Parkmöglichkeiten, geschehen kann.
Zudem soll durch den Oberbürgermeister geprüft werden, wie diese Maßnahmen in bestehende Verkehrs- und Mobilitätskonzepte der Hansestadt eingearbeitet werden können und eine Abstimmung hierzu mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgen. Die entsprechenden Fachausschüsse (mind. BUStA und WTGA) sowie Fachverbände (u.a. der VCD) sind regelmäßig zu informieren und umfassend zu beteiligen.
Begründung:
Am 01. September ist
das CarSharing-Gesetz auf Bundesebene in Kraft getreten.
Der scheidende
Verkehrsminister Dobrindt, welcher kürzlich in unserer Hansestadt zu
Besuch war, lässt
zum CarSharing auf der Homepage des Verkehrsministeriums Folgendes
vermelden:
„CarSharing liegt voll im Trend, ist sehr beliebt und hat großes
Wachstums-
potenzial. Wir
wollen dem CarSharing noch mehr Dynamik ermöglichen. Dazu gehört, dass
wir weitere Vorteile
für CarSharingautos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders
fördern.“ (Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/carsharing-gesetz.html;
zuletzt abgerufen am
09.10.2017)
Die
gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen führt zu ökologischen Vorteilen,
beispielsweise durch
geringeren Ressourcenverbrauch in der Produktion von
Kraftfahrzeugen.
Zudem wollen wir über eine verstärkte Unterstützung für CarSharing in der
städtischen
Verkehrs- und Mobilitätsplanung aber auch den Parksuchverkehr und den
ruhenden Verkehr
reduzieren. Dies kann helfen, den Parkraum in der Stadt effizienter zu
nutzen.