Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und an welchen Stellen in der Hansestadt eine privilegierte Behandlung von Car-Sharing- Anbietern und CarSharing-Nutzern, vor allem auch in Bezug auf Parkmöglichkeiten, geschehen kann.

Zudem soll durch den Oberbürgermeister geprüft werden, wie diese Maßnahmen in bestehende Verkehrs- und Mobilitätskonzepte der Hansestadt eingearbeitet werden können und eine Abstimmung hierzu mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgen. Die entsprechenden Fachausschüsse (mind. BUStA und WTGA) sowie Fachverbände (u.a. der VCD) sind regelmäßig zu informieren und umfassend zu beteiligen.

 


Begründung:

 

Am 01. September ist das CarSharing-Gesetz auf Bundesebene in Kraft getreten.

Der scheidende Verkehrsminister Dobrindt, welcher kürzlich in unserer Hansestadt zu

Besuch war, lässt zum CarSharing auf der Homepage des Verkehrsministeriums Folgendes

vermelden: „CarSharing liegt voll im Trend, ist sehr beliebt und hat großes Wachstums-

potenzial. Wir wollen dem CarSharing noch mehr Dynamik ermöglichen. Dazu gehört, dass

wir weitere Vorteile für CarSharingautos schaffen und so diese Form der Mobilität besonders

fördern.“ (Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/carsharing-gesetz.html;

zuletzt abgerufen am 09.10.2017)

Die gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen führt zu ökologischen Vorteilen,

beispielsweise durch geringeren Ressourcenverbrauch in der Produktion von

Kraftfahrzeugen. Zudem wollen wir über eine verstärkte Unterstützung für CarSharing in der

städtischen Verkehrs- und Mobilitätsplanung aber auch den Parksuchverkehr und den

ruhenden Verkehr reduzieren. Dies kann helfen, den Parkraum in der Stadt effizienter zu

nutzen.