Herr Meißner begründet seinen Antrag ausführlich und verweist auf das angestrebte Bevölkerungswachstum in der Hansestadt im Konflikt mit dem Landeswaldgesetz M-V. Der Antragssteller führt die vergangenen Probleme bezüglich der baulichen Gestaltung der Innenstädte im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landeswaldgesetzes an. Er plädiert für die Aufnahme von konkreten baulichen Ausnahmen für die Innenstädte in das angeführte Gesetz, um zukünftige Bauprojekt entwickeln zu können.
Herr Adomeit gibt bekannt, dass er diesem Antrag nicht zustimmen wird und begründet dieses mit dem Handeln der Hansestadt im Küstenschutzwald, indem sieben Sichtachsen integriert werden sollten.
Frau Kindler erinnert an die Problematik von Mecklenburg-Vorpommern mit Waldflächen und hinterfragt eine konkrete Behinderung von Baumaßnahmen durch den Einfluss des Landeswaldgesetzes M-V.
Herr van Slooten befürwortet den Antrag und führt die vergangenen Einflüsse des Landeswaldgesetzes auf die städtebauliche Entwicklung an, die sich auf eine mangelnde Differenzierung des Begriffes Wald zurückführen lassen.
Herr Philippen zeigt als Beispiel für eine konkrete Behinderung von Baumaßnahmen die Errichtung des Parkplatzes bei einer Einrichtung der Stralsunder Werkstätten auf.
Herr Dr.-Ing. Badrow verdeutlicht die Problematik der Definition des Begriffes Wald.
Herr Laack wirft dem Oberbürgermeister Unfähigkeit bei der Auslegung von Zuständigkeiten innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens vor.
Der Präsident stellt den Antrag AN 0004/2018 wie folgt zur Abstimmung: