Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der
Landesregierung für eine Änderung des Landeswaldgesetzes MV einzusetzen, die
einer Bebauung im städtischen Bereich weiter entgegenkommt.
Begründung:
Bislang steht das
Landeswaldgesetz MV dem Planungsziel der Innenverdichtung im städtischen Raum
oftmals entgegen.