Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Gebührensatzung für den Zentralfriedhof der Hansestadt Stralsund (Zentralfriedhofsgebührensatzung) unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Gebührenbedarfskalkulation.


Herr Quintana Schmidt äußert seine Bedenken hinsichtlich der Zielführung der Erhöhung der Gebühren. Dabei geht er auf die Vergleichbarkeit mit den umliegenden Gemeinden ein, die günstigere Gebühren in ihren Satzungen aufweisen. Des Weiteren bemängelt er die preislichen Unterschiede zwischen den Urnen- und Erdbestattungen und die vorliegende Möglichkeit eine Bestattung auch an Samstagen durchzuführen.

 

Herr Butter kritisiert die unrealistischen und utopischen Gebühren für eine Bestattung.

 

Herr Meier erläutert die Ausführungen von Frau Schubert, die sie im Betriebsausschuss geäußert hat, hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit den Friedhöfen der umliegenden Gemeinden. Dabei weist er insbesondere auf die Infrastruktur und die Bestattungsmöglichkeiten hin, wonach der städtische Zentralfriedhof außer Konkurrenz ist. Die erarbeitete Kostenstruktur ist der Gebührensatzung beigefügt.

 

Herr van Slooten schließt sich den Ausführungen von Herrn Meier und betont die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, insbesondere, dass die Verwaltungsmitarbeiter angehalten sind, kostendeckend zu arbeiten.

 

Der Präsident stellt die Vorlage B 0048/2017 wie folgt zur Abstimmung: 

 


Zustimmungen: 31                         Gegenstimmen: 4                          Stimmenenthaltungen: 3