Frau Cornils führt in die Thematik ein und erläutert die Position des Lokalen Bündnisses für Familie. In der letzten Sitzung haben sich die Verantwortlichen mit den Aufgaben eines Kinderbeauftragten beschäftigt und festgestellt, dass aus ihrer Sicht die Aufgaben durch das Lokale Bündnis größtenteils abgedeckt sind, da dieses auch die Interessen der Kinder, als Teil der Familie, vertritt. In diesem Zusammenhang betont die Gleichstellungsbeauftragte, dass das Lokale Bündnis in Stralsund mit über 60 Bündnispartnern, im Gegensatz zur Hansestadt Greifswald, die einen ehrenamtlichen Kinderbeauftragen haben, sehr gut vernetzt ist.

 

Sie betont aber auch, dass es keine spezielle Sprechstunde für Kinder gibt, aber wenn in irgendeiner Weise ein Problem auftritt, dann steht das Lokale Bündnis immer zur Verfügung. Frau Cornils weist auch darauf hin, dass sich das Lokale Bündnis auf Familien spezialisiert hat und weitere Aktivitäten bezüglich der Rechte von Kindern aufgrund der vorhandenen personellen Kapazität nicht möglich sind. Des Weiteren verweist sie auf die Arbeit des Kinder-und Jugendhilfeausschusses, welcher eine Kinder-Jugend-und Einwohnerfragestunde anbietet, die bislang aber nur einmal effektiv genutzt wurde. In einer Umfrage wurde deutlich, dass die Verantwortlichkeit für die Durchsetzung der Rechte der Kinder bei der Familie und den Betreuungseinrichtungen liegt und eine lokale Anlaufstelle nicht notwendig ist.

 

Frau Ehlert informiert die Mitglieder über die Arbeit in der Kindertagesstätte „Anne Frank“, die eine gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft für Kindeswohlgefährdung vorhält. Außerdem müssen sich die Erzieher alle zwei Jahre einer Weiterbildung zum Thema Kindeswohlgefährdung unterziehen. Außerdem äußert sie ihre Erfahrungen dahingehend, dass sich Kinder bei Problemen vermehrt den bekannten Erziehern und der Familie, als einer fremden Person anvertrauen. Die Ausschussvorsitzende befürwortet die Arbeit des Lokalen Bündnisses für Familien und bezweifelt die Notwendigkeit eines Kinderbeauftragten. 

 

Frau Dr. Carstensen empfindet es als Unterschied, ob ein Beauftragter sich um Familien oder Kinder kümmert. Sie befürwortet den angesprochenen Wettbewerb
„Familienfreundliches Unternehmen“, gibt aber auch zu bedenken, dass die Vereinbarkeit der Eltern mit dem Beruf im Vordergrund stehen und nicht die Interessen der Kinder.

 

Frau Patzelt erläutert den Ausschussmitgliedern die Arbeit des Lokalen Bündnisses für Familien und stellt die aktuellen Projekte z.B. „Rettungsboot“ und „Frühe Hilfen“ kurz vor. Dabei betont sie, dass durch die vielfältige Netzwerkarbeit die Probleme der Kinder schnell aufgegriffen werden und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

Frau Dr. Stahlberg lehnt den Antrag ab, da sie die Notwendigkeit eines Kinderbeauftragten, aufgrund der breitschultrigen Netzwerkaktivitäten in der Hansestadt Stralsund nicht sieht.

 

Frau Friesenhahn erkundigt sich nach der persönlichen Meinung von Frau Cornils, ob sie einen Kinderbeauftragten als Notwendigkeit erachtet. Frau Cornils verneint dieses, da sie in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte auch die Möglichkeit hat, am Tag der Kinderrechte ansprechende Veranstaltungen oder ähnliches zu organisieren. 

 

Frau Ehlert lässt über den Antrag AN 0061/2017 wie folgt abstimmen:

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis schriftlich in Kenntnis gesetzt. 

 

 

 


Abstimmung: 0 Zustimmungen                5 Gegenstimmen            3 Stimmenenthaltungen