Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. gemeinsam mit dem Lokalen Bündnis für Familie der Hansestadt Stralsund und den im Kinder- und Jugendbereich tätigen freien Trägern die konkrete Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit eines / einer Kinderbeauftragten zu erarbeiten sowie den dafür erforderlichen Stellenbedarf festzustellen,

 

2. die Ergebnisse der Prüfungen und Feststellungen zur Ziffer 1. im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung zu beraten und nach dortiger Zustimmung

 

3. einen Entwurf für entsprechende Änderungen der Hauptsatzung und des Stellenplans der Bürgerschaft – nach erneuter Beratung im Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung – vorzulegen.

 

 


Begründung:

 


Kinderbeauftragte vertreten die Interessen von Kindern. Sie planen, koordinieren und kontrollieren städtische Aktivitäten zur Erhöhung der Kinder- und Familienfreundlichkeit bzw. passen auf, dass die Stadt kinderfreundlich bleibt. Sie geben aber auch Impulse für einen kinder- und familienfreundlichen Wirtschaftsstandort oder stellen Bedürfnisanalysen von Kindern und Familien in der jeweiligen Stadt auf. Städtische Gremien werden in Kinderangelegenheiten beraten. Mit Verbänden und Institutionen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, wird zusammen gearbeitet. Sprechstunden für Kinder, Jugendliche und Eltern werden von ihnen angeboten. Sowohl Kinder als auch Erwachsene können sich bei Problemen an sie wenden. Erwachsene erhalten auch Informationen, wie sie sich aktiv für mehr Kinderfreundlichkeit einsetzen können. Kinder werden beraten und anwaltschaftlich unterstützt. Kinderbeauftragte gibt es in vielen Städten, z. B. in Stuttgart, München Heidelberg, Coburg oder Greifswald. Seit 1992 gilt das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes“ auch in der Bundesrepublik Deutschland. Eines dieser Rechte lautet: „Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör“. Unsere Hansestadt sollte eine kinderfreundliche Stadt sein, in der Kinder mitgestalten können und sich zu Hause fühlen sollen. Diese Kinderfreundlichkeit setzt voraus, dass man bei allen zukünftigen Planungen deren Auswirkungen auf Kinder als zukünftige Erwachsene prüft und berücksichtigt. Dies bedeutet u.a. auch, dass den Kindern Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. In einer kinderfreundlichen Stadt Stralsund soll dies bedeuten, dass Kinder ihre Meinung in den Angelegenheiten, die sie betreffen, dem Alter und dem Reifegrad entsprechend mitteilen können und diese zu berücksichtigen sind. Die Stelle eines / einer Kinderbeauftragten ergänzt die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten und der oder des Migrations- und Integrationsbeauftragten. Die / der  Kinderbeauftragte hat gegenüber dem Jugendamt und dem Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung den Vorteil, als einzubindendes Querschnittsorgan frühzeitig in sämtliche für die Kinderpolitik wesentliche Maßnahmen, wie z.B. Bauplanungsmaßnahmen, eingebunden zu werden. Hierdurch wird gewährt, dass Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Kompetenzbereich des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses fallen, jedoch eine erhebliche Bedeutung für Kinder in unserer Stadt haben können, frühzeitig bekannt werden und somit auch die Interessen der Kinder ebenfalls frühzeitig in die angedachten Maßnahmen eingebracht werden können. Die / der Kinderbeauftragte soll durch eine Person wahrgenommen werden, welche bereits nach Hauptsatzung eine andere Beauftragtenaufgabe wahrnimmt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Stellung einer / eines Kinderbeauftragten hauptamtlich (mit-)wahrgenommen wird. Sollte eine Hauptamtlichkeit nicht gewährleistet werden können, muss über die Ausgestaltung im Ehrenamt, eventuell auf Honorarbasis, nachgedacht werden. Zu bedenken ist dann jedoch, dass die wichtige Querschnittsfunktion der Aufgabe eingeschränkt werden könnte.

 

 

 

Peter van Slooten

Fraktionsvorsitzender