Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Wohlgemuth erklärt, dass Anfang Juni der zweite Projektaufruf bei der Hansestadt eingegangen sei. Dabei handele es sich um den zweiten Call der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020. Vor 1 ½ Jahren sei dieses Thema bereits in diesem Ausschuss beraten worden. Auf der Grundlage des ISEK sei damals eine Prioritätenliste zur Einreichung von Anträgen zur Förderung im Rahmen des EFRE-Programmes erstellt und beschlossen worden. Bei dem ersten Aufruf seien mehrere Maßnahmen beantragt worden, wovon die vier Maßnahmen, die in dieser Beschlussvorlage genannt sind, bewilligt worden seien. Mit dem neuen Projektaufruf bestünde nun die Chance zu überlegen, ob neue Maßnahmen dazugekommen seien, die beantragt werden könnten und sollten. Es gäbe zwei Maßnahmen die von der Verwaltung zur Aufnahme in die Prioritätenliste vorgeschlagen würden, damit diese dann auch mit beantragt werden können. Dies beinhalte zum einen den Erweiterungsbau für die Kita Montessori in Grünhufe und zum anderen den Ersatzneubau 1-Feld-Sporthalle in der Grundschule Andershof. Diese Maßnahmen würden dann mit beantragt werden. Weiterhin würden die Maßnahmen beantragt werden, mit denen bereits begonnen worden sei, z.B. die Neugestaltung Tribseer Damm oder das Stadion Kupfermühle. Damit diese Anträge Aussicht auf Erfolg hätten, würde die Verwaltung vorschlagen, die überarbeitete Prioritätenliste zunächst in diesem Ausschuss beraten zu lassen, damit das Ergebnis  den Anträgen beigefügt werden könne. Ein endgültiger Beschluss würde dann durch die Bürgerschaft im Oktober gefasst werden. Das hieße, die Verwaltung würde vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft das Abstimmungsergebnis des Bauausschusses einreichen.

 

Herr Professor Eilsberger erkundigt sich nach der Sanierung des Johannisklosters, ob durch die Positionierung der Maßnahme an dritter Stelle die Finanzierung und Umsetzung definitiv sei oder ob diesbezüglich weitere Unsicherheiten bestünden.

Herr Wohlgemuth erklärt zum Thema Johanniskloster, dass alle Maßnahmen, die auf der Liste stünden, zunächst Absichtserklärungen darstellen würden. Davon sei bekannt, dass zwei Drittel der Fördersumme insgesamt bereits im ersten Call gebunden seien. Damit stünden noch ein Drittel Fördersumme für 23 Mittel-und Oberzentren zur Verfügung. Daraus ergäbe sich, dass nur ein Teil der Maßnahmen schlussendlich gefördert und umgesetzt werden können.

 

Herr Haack fragt, ob die Zusage über eine Sonderbedarfszuweisung vom Wirtschaftsminister Glawe zur finanziellen Unterstützung beim Neubau einer Sporthalle in Andershof vor der letzten Landtagswahl, die auch einem Zeitungsartikel zu entnehmen war, hinfällig sei.

 

Herr Wohlgemuth antwortet, dass damals keine verbindliche Aussage getroffen worden sei, aus welchem Topf die Finanzierung erfolgen würde. Daher gehe die Verwaltung positiv mit diesem Antrag an die Landesregierung heran.

 

Herr Meißner gibt zu bedenken, dass durch die Einsortierung der zwei neuen Maßnahmen im Mittelfeld der Prioritätenliste andere Maßnahmen, die im Vorfeld weiter nach oben verwiesen wurden, nun wieder nach hinten rutschen würden. Er fragt nach dem aktuellen Stand und die Aussichten der Förderung aus EFRE-Mitteln zur Sanierung der Stadtteiche. Weiterhin fragt er nach den Auswirkungen, die sich ergeben würden, wenn die Sanierung der Stadtteich weiter zurück gestellt würde.

 

Herr Wohlgemuth erklärt, dass es insgesamt drei Fördertöpfe gäbe, von denen zwei zusammenhängen würden. Für Kita’s, Schulen und Sporthallen bestünde ein gesondertes Budget. Damit seien die Chancen sehr hoch, dass solche Maßnahmen auch gefördert werden würden, weil bisher nur wenige Anträge in diesem Themenbereich vorlägen. Im Fall der Sanierung der Stadtteiche sei jedoch zu sagen, dass bei realistischer Einschätzung der vorhandenen Summe keine Fördermittel zur Verfügung stünden, weil allein diese Maßnahmen die komplette Fördersumme ausschöpfen würde.

 

Herr van Slooten fragt, ob der EFRE Katalog aufgrund der Aufweichung der Fördermöglichkeiten von Bund und Land neu sortiert werden müsse.

 

Herr Wohlgemuth erklärt, dass es nur die allgemeine Aussage des Ministeriums dazu gäbe, dass innerhalb des EFRE-Programmes ein bestimmter Etat zur Verfügung stehe für Kitas und Schulen, der nicht aus einem anderen Topf kommt, sondern Bestandteil der EFRE-Förderung sei.

Herr Hilbert ergänzt, dass die drei wesentlichen Säulen in der EFRE-Förderung bedient werden sollen. Dies seien die dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die Möglichkeit zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft. Durch die Umbildung der Landesregierung seien die Töpfe Kultur und Umwelt miteinander verschmolzen.

 

Herr Suhr fragt, welche Gewichtung sich dadurch ergäbe, dass die zwei neuen Maßnahmen in der Mitte der Prioritätenliste eingeordnet würden und ob durch die Einordnung in die zwei Säulen nicht tatsächlich zwei Listen bestehen müssten.

 

Herr Wohlgemuth antwortet, dass die Stadt nur die Maßnahmen beantragen werde, für die sie auch die Eigenmittel zur Verfügung habe.

 

Herr Lastovka stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage B 0057/2017 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 

 

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen