Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrags AN 0085/2017 zur
Beratung in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung mit
folgendem Wortlaut:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
ob bei der
Sanierung oder Neuanlage von Spielplätzen im Stadtgebiet der Boden zukünftig
mit sogenannten Fallschutzmatten belegt werden kann. Hierbei sind unter anderem
die Anschaffungskosten, die Kosten für Pflege und Wartung, die
Fallschutzwirkung, der Schallschutz und die Sauberkeit im Vergleich zu
herkömmlichen Sand- und Kiesuntergründen zu berücksichtigen.
Über das Ergebnis der Prüfung sind die Ausschüsse der Bürgerschaft zu informieren.
Frau Lewing wirbt für den Antrag, insbesondere im Hinblick auf Verunreinigungen und den Fallschutz.
Herr van Slooten erklärt, den Antrag abzulehnen. Der Antrag werde das eigentliche Problem nicht lösen.
Frau Ehlert beantragt die Verweisung in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung. Sie verweist auf das bestehende Spielplatzkonzept.
Der Präsident lässt über die Verweisung des Antrags AN 0085/2017 in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung wie folgt abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen