Sitzung: 22.01.2014 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben beendet
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0156/2013
Herr Müller, Geschäftsführer der Regionalen Wasser- und
Abwassergesellschaft Stralsund mbH (REWA), gibt Erläuterungen zur
Entgeltanpassung für die Abwasserbeseitigung. Er geht darauf ein, dass bis zum
Jahr 2010 die Ertragszuschüsse (Kanalbaubeiträge) auf der Ertragsseite
(gesetzlich vorgeschrieben) immer mit 5 % aufgelöst wurden. Jeder Einzahler hat
somit 5 % im Jahr wieder gutgeschrieben bekommen. Mit der Änderung der
Eigenbetriebsverordnung im Jahr 2008 ist die Auflösung der Ertragszuschüsse den
allgemeinen Abschreibungsbedingungen anzupassen. Das Vermögen wäre bei einer
Auflösung von 5 % dann nach 20 Jahren verbraucht. Fazit ist, dass im Ertrag
0,13 € netto (0,15 € brutto) fehlen, die in der Entgelterhebung für das
Kalkulationsjahr 2014 angepasst werden müssen. Im Jahr 2015 wird eine
Gesamtkalkulation für die nächsten drei bis fünf Jahre erarbeitet.
Auf die Frage von Herrn Buxbaum zu den Auswirkungen auf die
Investitionen zum Beispiel in die Kanalanlagen antwortet Herr Müller, dass ein
Großteil des Anlagevermögens über Fremdkapital bzw. Abschreibungen finanziert
ist, da die Kanalbaubeitragssatzung durch die Stadt ständig angepasst wurde und
nicht die Beiträge in erforderlicher Höhe erbracht wurden. Man muss die
Abschreibungen lang strecken, damit sie lange zur Verfügung stehen, um Anlagen
zu errichten bzw. zu reparieren.
Frau Steinmetz äußert ihr Unverständnis über diese
Verfahrensweise. Die Beiträge der Bürger sind aus ihrer Sicht entweder zur
Finanzierungstätigkeit oder zur Bezahlung der Abschreibungen da, aber nicht um
die Gebühren künstlich zu verringern. Herr Müller antwortet, dass die bisherigen
Gebühren nicht kostendeckend, aber gesetzlich so vorgeschrieben waren. Um den
Bürger nicht zu stark zu belasten, wurde mit dem Betriebsprüfer abgestimmt,
dass 2011 bis 2013 mit 3 % aufgelöst wird und ab 2014 mit normalen
Abschreibungssätzen, die dafür Sorge tragen, Anlagevermögen zu erhalten und zu
bewirtschaften.
Herr Mühle fragt, warum es bei Wasser und Abwasser keine
Staffelung wie bei Energie und Gas gibt und wo Stralsund mit dieser Kalkulation
in Mecklenburg-Vorpommern steht. Herr Müller antwortet, dass Trinkwasser mit
Gas und Strom vergleichbar wäre. Die Beseitigung des Abwassers ist
Hoheitsaufgabe der Stadt, bei der die REWA nur Erfüllungsgehilfe ist. Hier
dürfen auch keine Gewinne erzielt werden. Im Vergleich innerhalb von
Mecklenburg-Vorpommern liegt Stralsund im Mittelfeld.
Auf Nachfrage von Frau Steinmetz erklärt Herr Müller, dass
das Gutachten des Wirtschaftsprüfers vorliegt und zu Protokoll gegeben werden
kann. Herr Müller zitiert daraus: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass die
errechnete Erhöhung der Schmutzwasserentgelte um 0,13 € netto vor den
dargestellten Hintergründen Erhöhung Materialaufwendungen, geringe
absatzkalkulatorische Zinsen, Verringerung der Auflösung von Anschlussbeiträgen
sowie geringerer Ansatz von Nebenerlösen plausibel erscheint." Die Prüfung
wurde von der PWC vorgenommen und der REWA am 14.02.2014 zur Verfügung
gestellt.
Herr Buxbaum erkundigt sich, was wäre, wenn man die in der
Vorlage angebotene Alternative wählen würde, die Stadt jedoch nicht die 332.348
€ zahlen würde. Herr Müller verdeutlicht, dass die REWA nicht bankrott wäre; es
könnten jedoch gewisse Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitungskonzept nicht
realisiert werden. Herr Buxbaum spricht sich für eine Zustimmung zur Vorlage
aus.
Der Ausschussvorsitzende Herr Bauschke lässt über die Vorlage
B 0156/2013 wie folgt abstimmen:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Gesellschafteraufgaben empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0156/2013 entsprechend e) Beschlussempfehlung zu beschließen.
9 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen