Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


Herr Müller, Geschäftsführer der Regionalen Wasser- und Abwassergesellschaft Stralsund mbH (REWA), gibt Erläuterungen zur Entgeltanpassung für die Abwasserbeseitigung. Er geht darauf ein, dass bis zum Jahr 2010 die Ertragszuschüsse (Kanalbaubeiträge) auf der Ertragsseite (gesetzlich vorgeschrieben) immer mit 5 % aufgelöst wurden. Jeder Einzahler hat somit 5 % im Jahr wieder gutgeschrieben bekommen. Mit der Änderung der Eigenbetriebsverordnung im Jahr 2008 ist die Auflösung der Ertragszuschüsse den allgemeinen Abschreibungsbedingungen anzupassen. Das Vermögen wäre bei einer Auflösung von 5 % dann nach 20 Jahren verbraucht. Fazit ist, dass im Ertrag 0,13 € netto (0,15 € brutto) fehlen, die in der Entgelterhebung für das Kalkulationsjahr 2014 angepasst werden müssen. Im Jahr 2015 wird eine Gesamtkalkulation für die nächsten drei bis fünf Jahre erarbeitet.

 

Auf die Frage von Herrn Buxbaum zu den Auswirkungen auf die Investitionen zum Beispiel in die Kanalanlagen antwortet Herr Müller, dass ein Großteil des Anlagevermögens über Fremdkapital bzw. Abschreibungen finanziert ist, da die Kanalbaubeitragssatzung durch die Stadt ständig angepasst wurde und nicht die Beiträge in erforderlicher Höhe erbracht wurden. Man muss die Abschreibungen lang strecken, damit sie lange zur Verfügung stehen, um Anlagen zu errichten bzw. zu reparieren.

 

Frau Steinmetz äußert ihr Unverständnis über diese Verfahrensweise. Die Beiträge der Bürger sind aus ihrer Sicht entweder zur Finanzierungstätigkeit oder zur Bezahlung der Abschreibungen da, aber nicht um die Gebühren künstlich zu verringern. Herr Müller antwortet, dass die bisherigen Gebühren nicht kostendeckend, aber gesetzlich so vorgeschrieben waren. Um den Bürger nicht zu stark zu belasten, wurde mit dem Betriebsprüfer abgestimmt, dass 2011 bis 2013 mit 3 % aufgelöst wird und ab 2014 mit normalen Abschreibungssätzen, die dafür Sorge tragen, Anlagevermögen zu erhalten und zu bewirtschaften.

 

Herr Mühle fragt, warum es bei Wasser und Abwasser keine Staffelung wie bei Energie und Gas gibt und wo Stralsund mit dieser Kalkulation in Mecklenburg-Vorpommern steht. Herr Müller antwortet, dass Trinkwasser mit Gas und Strom vergleichbar wäre. Die Beseitigung des Abwassers ist Hoheitsaufgabe der Stadt, bei der die REWA nur Erfüllungsgehilfe ist. Hier dürfen auch keine Gewinne erzielt werden. Im Vergleich innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern liegt Stralsund im Mittelfeld.

 

Auf Nachfrage von Frau Steinmetz erklärt Herr Müller, dass das Gutachten des Wirtschaftsprüfers vorliegt und zu Protokoll gegeben werden kann. Herr Müller zitiert daraus: "Im Ergebnis ist festzustellen, dass die errechnete Erhöhung der Schmutzwasserentgelte um 0,13 € netto vor den dargestellten Hintergründen Erhöhung Materialaufwendungen, geringe absatzkalkulatorische Zinsen, Verringerung der Auflösung von Anschlussbeiträgen sowie geringerer Ansatz von Nebenerlösen plausibel erscheint." Die Prüfung wurde von der PWC vorgenommen und der REWA am 14.02.2014 zur Verfügung gestellt.

 

Herr Buxbaum erkundigt sich, was wäre, wenn man die in der Vorlage angebotene Alternative wählen würde, die Stadt jedoch nicht die 332.348 € zahlen würde. Herr Müller verdeutlicht, dass die REWA nicht bankrott wäre; es könnten jedoch gewisse Maßnahmen aus dem Abwasserbeseitungskonzept nicht realisiert werden. Herr Buxbaum spricht sich für eine Zustimmung zur Vorlage aus.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Bauschke lässt über die Vorlage B 0156/2013 wie folgt abstimmen:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Gesellschafteraufgaben empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0156/2013 entsprechend e) Beschlussempfehlung zu beschließen.


9 Zustimmungen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen