Betreff
Zustimmung zur Entgeltanpassung für die Abwasserbeseitigung gemäß Abwasserkonzessionsvertrag
Vorlage
B 0156/2013
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

a) Problem

 

Die Hansestadt Stralsund ist nach dem Landeswassergesetz M-V abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich die Hansestadt Stralsund der REWA Stralsund GmbH als Erfüllungsgehilfe, die auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in unmittelbare Rechts- und Entgeltbeziehungen zu den Abwasserkunden tritt. Gemäß § 9 des Konzessionsvertrages kalkuliert die REWA für die von ihr erbrachten Leistungen privatrechtliche Entgelte und rechnet diese gegenüber den Abwasserkunden direkt ab.

 

Aufgrund der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 25. Februar 2008 und der Verwaltungsvorschrift zur EigVO M-V des Innenministeriums vom 3. August 2010 ist eine Anpassung des Abwasserentgeltes im Jahr 2014 notwendig.

 

Nach § 21 EigVO M-V vom 25. Februar 2008 sind einmalige Entgelte Nutzungsberechtigter in einem Sonderposten zum Anlagevermögen (aus Baukostenzuschüssen, Kanalbaubeiträgen) auszuweisen.

Bis zum Jahr 2008 konnte gemäß EigVO vom 24. September 1998 eine maximale Auflösung des ausgewiesenen Sonderpostens mit jährlich 5% erfolgen.

Die Änderung des § 21 EigVO M-V von 2008 bedeutet für die abwassertechnischen Betriebe ab 2009 eine Anpassung der Auflösungssätze entsprechend der aktuellen Abschreibungssätze (AfA) vorzunehmen.

Um für den Abwasserkunden einen möglichst schonenden Übergang der Entgelterhöhung zu sichern, hat die REWA eine schrittweise Anpassung der Auflösungssätze über zwei Kalkulationsperioden vorgesehen.

Mit der Betriebsprüfung durch das Finanzamt Rostock wurde diese Sonderregelung einvernehmlich abgestimmt (siehe Anlage). Die Zustimmung erfolgte unter der Maßgabe, dass bis zum 1.1.2014 die dann aktuellen Auflösungssätze Ihren Niederschlag in der Entgeltkalkulation finden.

Für die Kalkulationsperiode 2011 bis 2013 beträgt der Auflösungssatz 3%. Ab 2014 ist der Auflösungssatz entsprechend der Abschreibungssätze zu bilden, er beträgt für die Hansestadt Stralsund 1,94 %.

Die REWA beauftragt gemäß § 9 Abs. 2 des Abwasserkonzessionsvertrages eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Preisanpassung.

 

Die Verringerung der Abschreibungssätze erzeugt eine Unterdeckung des Entgeltes in Höhe von 332.348,00 €.

Die Erhöhung des Entgeltes für die Abwasserentsorgung beträgt für die Hansestadt Stralsund 0,13 €/m³ netto (0,15 €/m³ brutto) bei einem Abwasseranfall von 2.457.000 m³/ Jahr.

Diese Erhöhung bedeutet beispielhaft für einen 2 Personen Haushalt ca. 9 €/ Jahr (brutto) bei einem zu Grunde gelegten Wasserverbrauch von 60 m³/ Jahr.

 

 

b) Lösungsvorschlag

 

Die Entgelte für den Aufwand der Abwasserbeseitigung werden um 0,13 €/m³ netto auf 2,02 €/ m³ netto erhöht.

 

 

c) Alternativen

 

Die Entgelte je m³ Schmutzwasser werden nicht erhöht und die Hansestadt Stralsund zahlt der REWA mbH den Fehlbetrag in Höhe von 332.348 € aus dem Haushalt der Hansestadt Stralsund.

 

 

d) Kosten

 

Der Hansestadt Stralsund entstehen keine Kosten.

 

 

e) Beschlussempfehlung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der  Entgelterhöhung für die Abwasserbeseitigung um 0,13 €/m³ netto auf 2,02 €/ m³ netto ab 01.03.2014 wird zugestimmt.

 

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis gelangt, die Preisanpassung entspricht der Erforderlichkeit und Angemessenheit.

 

 

f) Terminstellung/Zuständigkeit

Die Entgeltanpassung tritt ab 01.03.2014 in Kraft.

Zuständigkeit: REWA Stralsund GmbH

 

 

g) Anlage