Sitzung: 28.03.2017 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: ZU 0007/2017
Frau Steinfurt fasst zusammen, dass geprüft werden sollte, ob ein Verzicht auf die Erhöhung der Grundsteuer B bis zur Grundsteuerreform möglich wäre und welche Auswirkungen sich ergeben würden.
Sie erläutert den bisherigen Weg des Gesetzentwurfs.
Bis Ende Juni muss im Bundestag eine Beratung stattfinden, da sonst der Gesetzentwurf verfällt.
Bei der Festsetzung der Hebesätze haben die Gemeinden einen großen Handlungsspielraum.
Niedrige Hebesätze können nur bei guter Leistungsfähigkeit festgesetzt werden.
Eine Erhöhung der Hebesätze ist für den mittelfristigen Planungszeitraum für die Hansestadt Stralsund nicht vorgesehen.
Herr Pieper stellt fest, dass die Kommune zwar frei entscheiden darf, aber von der Aufsichtsbehörde dann doch Vorschriften zur Umsetzung bekommt.
Eigentlich sollte die Umsetzung neutral bleiben.
Frau Steinfurt macht deutlich, dass es für die einzelnen Steuerpflichtigen zu Anpassungen kommen muss und daher nicht für jeden neutral bleibt.
Herr Kinder findet die Ausführungen interessant, dass bei Unterbieten des nivellierten Hebesatzes der Hansestadt Stralsund Einnahmen und auch Zuwendungen entgehen.
Er schlägt vor, festzulegen, nur bis zum nivellierten Hebesatz zu gehen.
Herr Meier stellte klar, dass das Land die Kommunen zu Erhöhung der Hebesätze zwingen kann.
Herr van Slooten gibt zu bedenken, dass es Probleme geben wird, wenn keine Anpassung erfolgt.
Der Ausschuss nimmt die Zuarbeit der Verwaltung zur Kenntnis.