Herr Hölbing eröffnet die Diskussionsrunde.


Herr Kinder hinterfragt weitere Nutzungsmöglichkeiten der, aus der 7. Stellplatzsatzung resultierenden Einnahmen, zum Beispiel für andere Infrastrukturmaßnahmen. Außerdem möchte er wissen, ob der Eigentümer eines Hauses äquivalent auch Fahrradparkplätze schaffen darf anstelle von zwei PKW Stellplätzen.

 

Herr Wolgemuth erläutert den Zweck der 7. Stellplatzsatzung. Eine Äquivalenz zu PKW Stellplätzen schließt er aus, da sich die praktische Umsetzung als sehr schwierig erweisen wird und dem Anliegen der Satzung entgegensteht. Außerdem führt er aus, dass eine Gebühr zweckgebunden sein muss und die Einnahmen demzufolge für die Instandhaltung der Parkhäuser verwendet werden um die angespannte Parksituation in Stralsund zu verringern.   

 

Herr van Slooten erläutert den erhöhten Druck auf die Hauseigentümer, Parkplätze auf ihren Hinterhöfen zu schaffen. Herr Wolgemuth erörtert das Privileg der Eigentümer und verdeutlicht, dass eine dauerhafte Lösung durch die 7. Stellplatzsatzung geschaffen wird.  

 

Herr Kuhn sieht eine Benachteiligung für Mieter in den Außenbezirken.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Vorlage  B 0061/2016 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.


Abstimmung: 8 Zustimmungen                0 Gegenstimmen            1 Stimmenenthaltungen