Herr van Slooten spricht sich dafür aus, die 7. Stellplatzsatzung der Hansestadt Stralsund (Vorlage B 0061/2016) in die Fraktionen zu verweisen, da noch Unklarheiten bezüglich der Steuerungsfunktion der Satzung bestehen.

 

Herr Haack macht deutlich, dass eine zeitnahe Entscheidung angestrebt wird, da die aktuelle Satzung zum 31.12.2016 ausläuft. 

 

Herr Pieper hinterfragt, warum die Mitglieder des Ausschusses erst so spät über die Satzung informiert wurden. Seine zweite Frage richtet sich auf Grundstücksverkäufe und deren Einschränkung durch die Satzung, insbesondere ob eine Informationspflicht gegenüber Grundstückskäufern besteht.

 

Herr Steinbach informiert die Mitglieder des Ausschusses, dass das Altstadtprivileg nur bei Nutzungsänderung oder Neubebauung greift, wenn ein erhöhter Stellplatzbedarf gegenüber der vorherigen Nutzung vorhanden ist. Die Kosten für die Stellplätze setzen sich aus unterschiedlichen Herstellungskosten und Grunderwerbskosten zusammen. Er weist darauf hin, dass die Satzung weiterhin Bestand hat und nur das Altstadtprivileg zum 31.12.2016 ausläuft Das hat zur Folge, dass Anträge, die bis zum Inkrafttreten der neuen Satzung eingereicht werden, ohne Altstadtprivileg gehandhabt werden.   

 

Herr Kuhn befürchtet durch die Satzung eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der Grundstückseigentümer.

 

Herr Pieper hinterfragt die Planung von Satzungen.

 

Herr Steinbach begründet die Verspätung der Satzung dahingehend, dass die Zuständigkeit für die 7. Stellplatzsatzung überraschend auf die Bauaufsicht übertragen wurde.

 

Herr Kinder übt Kritik an dem Altstadtprivileg und erkundigt sich nach der Verwendung der dadurch entstandenen Einnahmen.  

 

Herr Steinbach informiert, dass die Einnahmen an die SES weitergeleitet werden, um Parkhäuser zu finanzieren, damit sich die Parksituation in der Altstadt entspannt. Des Weiteren definiert er nochmal den Begriff des Altstadtprivilegs. 

 

Herr Haack schlägt vor, die 7. Stellplatzsatzung in der nächsten Ausschusssitzung abschließend zu behandeln und begründet dies. Ziel soll sein, die Satzung der Bürgerschaft am 19.01.2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Herr van Slooten stellt den Antrag, die Vorlage B 0061/2016 in die Fraktionen zur Beratung zurückzuverweisen und die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Vergabe am 10.01.2017 wiederholt zu beraten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Meier lässt über den Verweisungsantrag abstimmen.


Abstimmung:   9 Zustimmungen   0 Gegenstimmen   0 Stimmenthaltungen