Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Beratung des
folgenden Antrages in den Ausschuss für Familie, Sicherheit und Gleichstellung
zu verweisen:
Im
Rahmen der Satzungsänderung wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde, die ab
dem 02.12.2016 angemeldet werden, von 500 auf 950 Euro pro Jahr heraufgesetzt
(Änderung von § 5 (1) der Satzung).
Siehe TOP 12.2
Mehrheitlich beschlossen