Betreff
Änderungsantrag zu TOP 12.2 " Hundesteuer"
Einreicherin: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
AN 0138/2016
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Im Rahmen der Satzungsänderung wird die Hundesteuer für gefährliche Hunde, die ab dem 02.12.2016 angemeldet werden, von 500 auf 950 Euro pro Jahr heraufgesetzt (Änderung von § 5 (1) der Satzung).

 


Begründung:

950,- Euro entsprechen dem zehnfachen Betrag für einen gewöhnlichen Hund. Derzeit gibt es 13 gefährliche Hunde. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, dass sich diese Zahl möglichst nicht erhöht. Dies entspricht dem zulässigen Lenkungs-Charakter der Steuerart. Derzeit gibt es drei Rassen (Pit Bull und zwei weitere), die zu den gefährlichen Hunden zählen. Wenn die "Wesensart" des Tieres es zulässt, wird der "gefährliche Hund" steuerlich gleichwohl als ein gewöhnlicher Hund eingestuft.

Da eine zusätzliche Steuerbelastung von 450 Euro pro Jahr für die derzeitigen Halter schwierig wäre und es das Ziel ist, dass möglichst keine zusätzlichen gefährlichen Hunde in der Stadt leben, soll diese erhöhte Steuer für alle gefährlichen Hunde gelten, die erst ab dem 02.12.2016 angemeldet werden. Die Steuer soll auch den Aufwand abdecken, den die Stadt mit einem Hund hat (es wird unter dem Strich nicht von einer Einnahmeerhöhung ausgegangen). Allein die Begutachtung der "Wesensart" zeigt, dass der Aufwand für gefährliche Hunde größer ist. Eine Unterscheidung im Hinblick auf den Zeitpunkt der Anmeldung ist verfassungsrechtlich unbedenklich; das Steuerrecht hat an vielen Stellen Regelungen zum Vertrauensschutz.