Herr Wohlgemuth erläutert die Werbesatzung. Er führt aus, dass es nur eingeschränkte Steuerungsmöglichkeiten für die Gemeinde gibt, er eine Regelung auf Grund der Vielzahl der Werbeanlagen aber für sinnvoll hält. Es wurden zwei Werbesatzungen von der Verwaltung erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungsinhalte konzentriert sich die eine Satzung auf die Altstadt mit den Schwerpunkten Denkmalschutz und Sanierungsgebiet und die zweite Satzung auf die Einfahrtstraßen in die Stadt. Hier sieht Herr Wohlgemuth weniger Konfliktpotenzial als bei der Satzung für die Altstadt. Herr Wohlgemuth geht auf die Inhalte der Satzung ein. Die Verwaltung hat sich an Satzungen anderer Städte orientiert, um so ein Papier erarbeiten zu können, welches auch vor Gericht standhält Bei der Entwicklung der Altstadtsatzung wurde mit vielen Gewerbetreibenden zusammen gearbeitet, um einen ausgewogenen Entwurf zu präsentieren, der der Verwaltung die Möglichkeit gibt, Missstände in Zukunft besser verhindern zu können.

 

Herr Suhr hinterfragt, warum die Friedrich-Engels-Straße keine Erwähnung findet. Herr Wohlgemuth weist auf die eingeschränkten Werbemöglichkeiten in der Straße hin und sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Straße in die Satzung mit einzubeziehen.

 

Herr Prof. Dr. Eilsberger erkundigt sich nach dem Begriff ortsfeste Anlagen und deren Missstände. Herr Wohlgemuth erläutert diesen Begriff und führt die Beispiele Kreisel Werftstraße und Rostocker Chaussee an.

 

Herr Lastovka schlägt vor, die Vorlage in die Fraktionen zu verweisen und hinterfragt die Beteiligung der Industrie-und Handelskammer. Diese wird von Herrn Wohlgemuth verneint.

 

Herr Lastovka stellt den Antrag, die Vorlage in die Fraktionen zu verweisen, zur Abstimmung.

 


Abstimmung 9 Zustimmung       0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen