Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Fürst gibt folgende Informationen.

 

1.Der Ostseeflughafen Barth weist im Wirtschaftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe

von 393.300,- Euro aus.

Welchen Anteil der Umsatzerlöse haben die einzelnen Geschäftsfelder (Flugbetrieb, Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Solarstrom, Verpachtung an einen Schäfer zur Beweidung)?

 

Erlöse aus Flugbetrieb/sonstige Erlöse                   63.899,00 Euro

Erlöse aus Pachteinnahmen Solaranlagen                           314.456,00 Euro

Erlöse aus Pachteinnahmen Schäfer                                       14.645,00 Euro

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                                                                                                              393.300,00 Euro

 

 

2. Wie stellen sich in den einzelnen Geschäftsfeldern die Gewinne und Verluste dar?

 

Aufwand der Gesellschaft:

o             Materialaufwand                                             10.807,13 Euro

o             Personalkosten                                               239.108,20 Euro

o             Sonstige betriebliche

Aufwendungen                                              114.370,48 Euro

o             Zinsen/Aufwand                                                5.573,82 Euro

o             Sonstige Steuern                                                   892,06 Euro

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370.751,69 Euro

 

Aufwendung für Beweidung und Solaranlagen entstanden nicht.

 

3. Unter welchen Bedingungen wäre es möglich, die gewinnbringenden

Geschäftsfelder ohne die verlustbringenden Unternehmensbereiche zu betreiben und damit einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts der Hansestadt Stralsund zu erwirtschaften?

 

Es gab hier aus der Bürgerschaft den klaren Auftrag, alles zu unternehmen, um die bis dahin jährlichen Verluste der Gesellschaft und den damit für die Hansestadt Stralsund entstehenden Verlustausgleich durch geeignete Maßnahmen bis auf null zurückzufahren. Genau das wurde durch die Erhöhung der Pachteinnahmen getan.

Damit wurde nichts anderes gemacht, was man z. B. in Berlin/Tegel oder Frankfurt/Main macht. Nur das es hier keine Einnahmen aus der Vermietung/Verpachtung von Tax Free-Shops, Gastronomie, Parkhäuser, Hotels, Parkplätzen, Schalterhallen, Flugzeughangars, Tankstellen usw. sind. Hier sind es die genannten Solaranlagen und die Beweidung.

Insofern kann die Fragestellung nicht nachvollzogen werden, die gewinnbringenden Geschäftsbereiche von den verlustbringenden Geschäftsfeldern zu trennen, um dann die Einnahmen (die dann mit  den Mitgesellschaftern geteilt werden müssen) zu verbuchen und gleichzeitig einen Verlustausgleich (in etwa der gleichen Höhe) neu in den Haushalt als Ausgabe einzustellen.