Anfrage:
1. Fördert die Hansestadt die Begrünung
von Fassaden oder privaten Freiflächen
in der Altstadt?
2. Wie
setzt die Stadtverwaltung die im Managementplan Altstadt definierte qualitätsvolle Grün- und
Freiflächenentwicklung und den damit verbundenen Biotopflächenfaktor verbindlich um?
3. Wie
erklärt sich der Widerspruch, dass einerseits im Stadtraumkonzept des städtebaulichen Rahmenplans zum
Managementplan Altstadt zahlreiche
Innenhöfe als Grünflächen gekennzeichnet
sind, dies sich jedoch aktuell nicht in der Realität widerspiegelt?
Herr Wohlgemuth beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Begrünung von Fassaden in der Altstadt ist nicht förderfähig. Der Schutz der historischen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes der denkmalgeschützten Straßenzüge, die in der Verordnung zum Denkmalbereich verankert sind, stehen einer Begrünung - und damit auch der Förderung - grundsätzlich entgegen. Die Bepflanzung und gärtnerische Gestaltung privater Freiflächen im Quartiersinneren ist dagegen im Managementplan Altstadt als Sanierungsziel ausdrücklich verankert, Begrünung von Hoffassaden im Regelfall zulässig.
Die Bepflanzung von privaten Freiflächen stellt aber keinen sanierungsbedingten und somit förderfähigen Mehraufwand dar. Durch Städtebaufördermittel können allenfalls modellhafte Lösungen auf Quartiersebene gefördert werden, mit denen verschiedene Anforderungen wie z.B. Stellplatznachweis, Entsiegelung von Hofflächen und Begrünung übergreifend oder im Zusammenhang gelöst werden – so geschehen im Innenhof des Quartiers 6 zwischen Fährstraße und Semlowerstraße.
zu 2.
Allgemein bekannt sind Beispiele für die Grün- und Freiflächenentwicklung im öffentlichen Raum in den zurückliegenden Jahren: Spielplatz am STALU, Vervollständigung bzw. Wiederherstellung der Alleen am Franken- und Knieperwall, Entsiegelung und Sanierung der Stadtmauervorbereiche, Neugestaltung der Nordseite von St. Nikolai, aber auch die Freiflächengestaltung städtischer Verwaltungsgebäude, z.B. St. Annen-Brigitten, Stadtbibliothek und Bauamt.
Der im Managementplan enthaltene Biotopflächenfaktor, der den Anteil unversiegelter Hofflächen innerhalb der Quartiere definiert, stellt ein Ziel der Sanierung nach § 145 Abs. 2 Baugesetzbuch dar. Die Durchsetzung erfolgt im Rahmen von sanierungsrechtlichen Genehmigungen für Baumaßnahmen. Im Genehmigungsverfahren sind ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan und eine Berechnung des Biotopflächenfaktors einzureichen. Abweichungen vom Managementplan sind stichhaltig zu begründen.
zu 3.
Für diesen Widerspruch sind vor allem zwei Gründe maßgeblich:
- Einige Grundstücke, v.a. Baulücken, sind noch nicht überbaut und werden temporär als Stellplatzanlagen genutzt. Mit der künftigen Bebauung dieser Grundstücke sind auch die Freiflächen im Quartiersinnenbereich neu zu gestalten und zu begrünen. Das Quartier 33, für das der Bebauungsplan im nächsten Jahr zur Rechtskraft geführt werden soll, bietet hierfür beispielsweise ideale Voraussetzungen für einen zusammenhängenden, unversiegelten, grünen Innenhof.
- Zum andern steht in vielen Fällen der Biotopflächenfaktor aber in Konkurrenz entweder zu anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen oder zu besonderen Nutzungsansprüchen der Bauherren, die untereinander abzuwägen sind. Verschattung, beschränkte Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Nachbarrecht und vor allem die gesetzliche Pflicht zum Stellplatznachweis gehen leider sehr häufig zu Lasten des Biotopflächenfaktors. Im Rahmen der Bauberatung versucht die Verwaltung bei allen Vorhaben in der Altstadt, den Biotopflächenfaktor wenigstens zu optimieren.
Aber: Es gibt durchaus auch zahlreiche Beispiele von Innenhöfen in der Altstadt, die nicht nur den Biotopflächenfaktor mehr als erfüllen, sondern durch anspruchsvolle Begrünung zur Steigerung der Wohnqualität und des Stadtklimas beitragen.
Auf die Nachfrage von Herrn Suhr teilt Herr Wohlgemuth mit, dass es vor 10 Jahren eine Aktion der unteren Naturschutzbehörde gab, wo Pflanzen ausgereicht wurden, um sie in der Altstadt zu verwenden. Da diese Aktion keine große Resonanz erfuhr, wurde sie nicht fortgeführt.
Eine Förderung seitens der Stadt gab es nicht.
Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt