Einreicher: Jürgen Suhr: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
1. Fördert die Hansestadt die Begrünung
von Fassaden oder privaten Freiflächen
in der Altstadt?
2. Wie
setzt die Stadtverwaltung die im Managementplan Altstadt definierte qualitätsvolle Grün- und
Freiflächenentwicklung und den damit verbundenen Biotopflächenfaktor verbindlich um?
3. Wie
erklärt sich der Widerspruch, dass einerseits im Stadtraumkonzept des städtebaulichen Rahmenplans zum
Managementplan Altstadt zahlreiche Innenhöfe als
Grünflächen gekennzeichnet sind, dies sich jedoch aktuell nicht in der Realität
widerspiegelt?
Begründung:
In der
Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung am 20. Oktober
2016 wurde darüber diskutiert, ob die Hansestadt Stralsund - so wie dies früher
einmal praktiziert wurde - die Begrünung etwa von Fassaden oder privaten
Freiflächen fördert. Eine verbindliche Aussage zur gegenwärtigen Förderpraxis
erfolgte jedoch nicht.
Weiterhin hat die Hansestadt Stralsund im
Managementplan eine umfassendere Begrünung der Altstadt als Ziel definiert,
dazu etwa auch städtebauliche Kennwerte wie etwa den Biotopflächenfaktor
festgelegt und private Grünflächen im Stadtraumkonzept gekennzeichnet. In der
Realität spiegelt sich dies jedoch nicht oder nur unzureichend wieder.