Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


Ab wann ist mit einer Schließung der Langenbrücke für den Autoverkehr zu rechnen und wie soll die Umsetzung erfolgen?

Falls keine Schließung durch die Verwaltung vorgesehen ist:
Welche Argumente sprechen gegen die Schließung und wie kann der positive Effekt einer Verkehrsberuhigung anders gewährleistet werden?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

im September 2015 wurden Varianten der Verkehrsführung für die Langenbrücke im Bauausschuss vorgestellt und bewertet. Geprüft wurden die Schließung und die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung sowohl in Richtung Altstadt als auch in Richtung Hafeninsel.

 

Im Ergebnis wurde vorgeschlagen, zunächst die Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept Altstadt umzusetzen und die Situation auf der Langenbrücke danach erneut zu bewerten. Dieser Vorschlag fand seiner Zeit die Zustimmung im Bauausschuss.

 

In der Zwischenzeit wurden mit Fortschreibung des Managementplans Altstadt die Verkehrsmaßnahmen mit Einfluss auch auf die Langenbrücke mehrheitlich von der Bürgerschaft abgelehnt. Die Verwaltung hat hieraufhin noch keine neue Position zur Sperrung der Langenbrücke erarbeitet, das Thema kann aber gerne wieder beraten werden, wobei wie gehabt, der Bauausschuss aus Sicht der Verwaltung das bessere Gremium hierfür als die Bürgerschaft ist.

 

Herr Dr. Arnold von Bosse hinterfragt, ob eine saisonale  Schließung der Langenbrücke möglich wäre.

 

Herr Bogusch betont, dass dieser Vorschlag zu überdenken, jedoch nicht völlig unvorstellbar ist.

 

Herr Dr. von Bosse zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.