Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
Ab wann ist mit einer Schließung der Langenbrücke für den Autoverkehr zu
rechnen und wie soll die Umsetzung erfolgen?
Falls keine Schließung durch die Verwaltung vorgesehen ist:
Welche Argumente sprechen gegen die Schließung und wie kann der positive Effekt
einer Verkehrsberuhigung anders gewährleistet werden?
Begründung:
Im Dezember 2014 und im September 2015 war die mögliche Schließung der
Langenbrücke Thema in der Bürgerschaft und dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung.
Die Verwaltung hat die 3 unterschiedlichen Varianten (Vollsperrung,
Einbahnstraße Richtung Hafen, Einbahnstraße Richtung Altstadt) geprüft und
vorgestellt. Nun ist es von Interesse zu erfahren, welche Konsequenzen aus den
Prüfungen gezogen werden.
Das Parkhaus am
Ozeaneum kann von der Hafenstraße aus angefahren werden, daher bietet es sich
an, die Langenbrücke für PKW und LKW zu sperren; hiervon würden
die Gastronomen, die um die Langenbrücke herum Freisitze haben und deren Gäste
profitieren.