Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“ wird im Norden durch den Verbrauchermarkt NORMA und ein Bürogebäude am Heinrich-Heine-Ring, im Osten durch die Wohnbebauung der Kedingshäger Straße Nr. 86 – 114, im Süden durch die Garagen der Lion-Feuchtwanger-Straße und im Westen durch den Verbrauchermarkt LIDL und Großgaragen begrenzt und umfasst die Flurstücke 10/9 und 109/25 der Flur 7, Gemarkung Stralsund. 

 

2. Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 58 „Wohngebiet östlich der Heinrich-von-Stephan-Straße“, gelegen im Stadtgebiet Knieper, Stadtteil Knieper Nord, in der vorliegenden Fassung vom August 2016, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.     

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Mehrheitlich beschlossen