Anfrage:
1. Welche
Schritte plant die Verwaltung zu welchem Zeitpunkt um Transparenz und
Bürgerbeteiligung stärker als
bisher zu gewährleisten?
2. Welche Argumente sprechen aus Sicht
der Verwaltung für und gegen einen
Bürgerhaushalt, wie er in
anderen Kommunen bereits realisiert wurde?
3. Ab
wann ist aufgrund massiv fallender Kosten für die technische Umsetzung mit
einer Realisierung eines Livestreams und/oder einer Aufzeichnung der
Bürgerschaftssitzungen zu rechnen?
Herr Gawoehns
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Herr Gawoehns zählt
folgende Beispiele für die praktizierte Bürgerbeteiligung auf:
- Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters
mehrmals im Jahr
- Bürgersprechstunde des Präsidenten der
Bürgerschaft einmal im Quartal
- Einwohnerfragestunde in jeder öffentlichen
Bürgerschaftssitzung
- Teilnahmemöglichkeit für die Einwohner an
Ausschuss- oder Bürgerschaftssitzungen
- Schriftliche Anregungen oder Beschwerden
- Beteiligung der Öffentlichkeit im
Bauverfahren
- Teilnahme an informellen Bürgerbeteiligungen
wie z. B. beim Verkehrskonzept Altstadt
- Mitwirkung in Beiräten wie dem
Seniorenbeirat und Welterbe-Beirat
Das sind die
derzeitigen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema.
Weitere Schritte sind derzeit nicht geplant.
Zu 2.
Für einen
"Bürgerhaushalt" sprechen folgende Argumente:
-
Einbindung
der Bürger in wichtige lokale Entscheidungen
-
Bürger
können auch ohne politisches Mandat an der Aufstellung des kommunalen
Haushaltes beteiligt sein
-
dient
als Entscheidungshilfe für die Stadtpolitik
-
kann
zur verstärkten Identifizierung mit der Stadt führen
Gegen die
Einführung sprechen:
-
keine
faktische Entscheidungskompetenz der Bürger, diese liegt in der Bürgerschaft
-
durch
Einführung der Doppik ist das "Verstehen" des Haushaltes nicht gerade
einfacher geworden
-
individuelles
Interesse könnte zu sehr in den Vordergrund rücken
-
Einführung
sehr kosten- und zeitaufwändig
(Konzeption erarbeiten, Beschluss herbeiführen, Plattform aufbauen,
Moderation, usw.)
Aufwand und Nutzen
stehen derzeit in keinem vernünftigen Verhältnis, deshalb ist es für die
Verwaltung gegenwärtig kein Thema.
Zu 3.
Herr Gawoehns
verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters
vom Mai 2015, behandelt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe am 2.6.2015. Die
Stellungnahme endete - nicht nur aus reinen Kostengründen mit der Empfehlung,
das Ansinnen zur Live-Übertragung bzw. Aufzeichnung von Bürgerschaftssitzungen
nicht weiter zu verfolgen.
Diese Auffassung
der Verwaltung ist nach wie vor aktuell.
Herr Smyra dankt für die Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.