Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:


1.            Welche Schritte plant die Verwaltung zu welchem Zeitpunkt um Transparenz und

                Bürgerbeteiligung stärker als bisher zu gewährleisten?

 

2.            Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für und gegen einen

                Bürgerhaushalt, wie er in anderen Kommunen bereits realisiert wurde?

 

3.            Ab wann ist aufgrund massiv fallender Kosten für die technische Umsetzung mit einer Realisierung eines Livestreams und/oder einer Aufzeichnung der Bürgerschaftssitzungen zu rechnen?

 

Herr Gawoehns beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1.

Herr Gawoehns zählt folgende Beispiele für die praktizierte Bürgerbeteiligung auf:

 

-      Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters mehrmals im Jahr

-      Bürgersprechstunde des Präsidenten der Bürgerschaft einmal im Quartal

-      Einwohnerfragestunde in jeder öffentlichen Bürgerschaftssitzung

-      Teilnahmemöglichkeit für die Einwohner an Ausschuss- oder Bürgerschaftssitzungen

-      Schriftliche Anregungen oder Beschwerden

-      Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauverfahren

-      Teilnahme an informellen Bürgerbeteiligungen wie z. B. beim Verkehrskonzept Altstadt

-      Mitwirkung in Beiräten wie dem Seniorenbeirat und Welterbe-Beirat

 

Das sind die derzeitigen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema. Weitere Schritte sind derzeit nicht geplant.

 

Zu 2.

 

Für einen "Bürgerhaushalt" sprechen folgende Argumente:

-      Einbindung der Bürger in wichtige lokale Entscheidungen

-      Bürger können auch ohne politisches Mandat an der Aufstellung des kommunalen Haushaltes beteiligt sein

-      dient als Entscheidungshilfe für die Stadtpolitik

-      kann zur verstärkten Identifizierung mit der Stadt führen

 

Gegen die Einführung sprechen:

 

-      keine faktische Entscheidungskompetenz der Bürger, diese liegt in der Bürgerschaft

-      durch Einführung der Doppik ist das "Verstehen" des Haushaltes nicht gerade einfacher geworden

-      individuelles Interesse könnte zu sehr in den Vordergrund rücken

-      Einführung sehr kosten- und zeitaufwändig  (Konzeption erarbeiten, Beschluss herbeiführen, Plattform aufbauen, Moderation, usw.)

 

Aufwand und Nutzen stehen derzeit in keinem vernünftigen Verhältnis, deshalb ist es für die Verwaltung gegenwärtig kein Thema.

 

 

Zu 3.

 

Herr Gawoehns verweist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom Mai 2015, behandelt im Ausschuss für Finanzen und Vergabe am 2.6.2015. Die Stellungnahme endete - nicht nur aus reinen Kostengründen mit der Empfehlung, das Ansinnen zur Live-Übertragung bzw. Aufzeichnung von Bürgerschaftssitzungen nicht weiter zu verfolgen.

Diese Auffassung der Verwaltung ist nach wie vor aktuell.

 

Herr Smyra dankt für die Antwort und zieht den Antrag zur Führung einer Aussprache zurück.