Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für die im Stadtteil Frankenvorstadt gelegene Fläche nördlich der Werftstraße soll gemäß § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Das ca. 9.200 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 37, der Flurstücke 40/1, 41/2, 39/1 und 48/3 teilweise. Es wird im Süden durch die Werftstraße, im Westen durch den Frankendamm, den Netto-Markt und den Baustoffhof vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Galant GmbH, im Norden durch den Alten Frankenfriedhof und im Osten durch die Bau- und Möbeltischlerei Bluhm, den Caravanstellplatz „An der Rügenbrücke“ und das Flurstück 50 begrenzt.

 

2. Als Planungsziel wird die Entwicklung eines Wohn- und Pflegeheimes für Senioren und angrenzend an die Werftstraße mit einer Gewerbebebauung angestrebt.

 

3. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Lastovka gibt zu Protokoll, dass er trotz der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung Bedenken hat, an einem weiterhin für Gewerbe attraktiven Standort eine Pflegeeinrichtung zu errichten.

 

Ohne weitere Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:

 


Mehrheitlich beschlossen