Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für die im Stadtteil Frankenvorstadt gelegene Fläche nördlich der
Werftstraße soll gemäß § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt werden. Das ca. 9.200 m² große Plangebiet umfasst in der Gemarkung
Stralsund, Flur 37, der Flurstücke 40/1, 41/2, 39/1 und 48/3 teilweise. Es wird
im Süden durch die Werftstraße, im Westen durch den Frankendamm, den
Netto-Markt und den Baustoffhof vom Garten- und Landschaftsbaubetrieb Galant
GmbH, im Norden durch den Alten Frankenfriedhof und im Osten durch die Bau- und
Möbeltischlerei Bluhm, den Caravanstellplatz „An der Rügenbrücke“ und das Flurstück
50 begrenzt.
2. Als Planungsziel wird die Entwicklung eines Wohn- und Pflegeheimes
für Senioren und angrenzend an die Werftstraße mit einer Gewerbebebauung
angestrebt.
3. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der
Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Herr Lastovka gibt zu Protokoll, dass er trotz der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Stadtentwicklung Bedenken hat, an einem weiterhin für Gewerbe attraktiven Standort eine Pflegeeinrichtung zu errichten.
Ohne weitere Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich beschlossen