Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange geäußerten Anregungen werden gemäß Anlage 2 abgewogen.

 

2. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches gemäß Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. IS. 2414) geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. IS. 1722) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 20 der Hansestadt Stralsund „Wohnbebauung Kleine Parower Straße“, gelegen im Stadtteil Kniepervorstadt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom Mai 2016 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung vom Mai 2016 wird gebilligt.

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


34 Zustimmungen           0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen